• Als Arbeitnehmer zahlen Sie Ihre Beiträge zur Alters- und Invaliditätsversicherung in Frankreich.
  • Wenn Sie nur in Frankreich gearbeitet haben, können Sie eine französische Alterspension in Anspruch nehmen, erst wenn Sie während 3 Monate (1 Trimester) altersversichert waren (notwendige Voraussetzung  für die Versorgungszusage).
  • Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.

Der Renteneintrittsalter ist nicht derselbe in Deutschland und in Frankreich: von 65 bis 67 je nach Ihrem Geburtsjahr in Deutschland, ab 60 je nach  Ihrem Geburtsdatum. 

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zusatzrenteversicherung eine Pflicht in Frankreich, deren Ziel ist, die Grundleistungen zu ergänzen.

Wann kann ich in den Ruhestand gehen ?

Sie haben Ihre gesamte berufliche Laufbahn in Frankreich absolviert

Es ist möglich, ab dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Sie können mit 60 Jahren in Vorruhestand gehen.

Damit eine Rente in voller Höhe zu erhalten müssen Sie eine Mindestanzahl von Versicherungstrimestern rechtfertigen, die auf Ihr Geburtsjahr basiert wird (die Versicherungsdauer für eine Rente in voller Höhe ist auf 166 Trimester für im Jahr 1955 oder 1956 oder 1957 geborene Rentner in 2019 fixiert).

Sie können den Vorruhestand vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters profitieren wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
  1. wenn Sie sehr jung zu arbeiten angefangen haben
  2. und wenn Sie eine Mindestzahl der erforderlichen Versicherungstrimester nachweisen können (im Jahr Ihres 16. oder 17. Geburtstag)
  3. Schließlich, wenn Sie eine bestimmte Beitragszeitrechtfertigen können.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Versicherungskasse.

So wird der Versicherte in 60 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn er seine Karriere vor dem Alter von 20 Jahre angefangen hat und eine Mindestperiode der Versicherungsbeiträge rechtfertigen kann (diese Periode ist der Dauer der Beiträge von Vollrente entspricht und variiert je  nach dem Geburtsjahr des Versicherten).

Jedes Jahr werden eine Lebensbescheinigung und eine Wohnsitzbescheinigung  aufgefordert damit Sie Ihre französische Rente erhalten könnten.

Während Ihrer Anmeldung an die französische soziale Versicherung wird ein individuelles Konto auf Ihren Namen eröffnet, in dem die Jahresgehälter von Ihren französischen Pensionsbeiträgen erwähnt werden. Dieses Konto wird von Ihrem Rentenversicherungsträger verwendet, um Ihre Französisch Rückzug zu berechnen.

Zusatzversicherung: jeder Mitarbeiter in Frankreich muss erforderlich um eine Zusatzversorgung beitragen. Dieser Zusatzrentenplan zielt darauf ab, den allgemeinen Vorsorgeplan zu ergänzen Die leitenden Angestellten werden dem Agirc und die einfachen Angestellten dem Arcco vorgelegt.

Um Ihre zusätzliche Vollpension zu erhalten, müssen Sie zwischen 65 und 67 Jahre alt sein (je nach Ihrem Geburtsdatum). Wenn Sie vor diesem Alter in Ihren Ruhestand gehen wollen, wird Ihnen ein Koeffizient der Erwartung anwendbar, der die Höhe Ihrer Rechte unterschätzen wird.

Sie haben Ihre Karriere teilweise in Deutschalnd und teilweise in Frankreich absolviert

Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berücksichtigt die Versicherungsperioden im Ausland und prüft ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen ausfüllen um eine Altersrente zu erhalten können. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.

Deutsche Rente

In Deutschland beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter zwischen 65 und 67 Jahre (je nach Ihrem Geburtsjahr).

Sie müssen wenigstens 60 Monate Versicherungszeiten vorweisen können (in Deutschland oder ansonsten durch Kumulierung der in Deutschland und in Frankreich oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums erworbenen Versicherungszeiten auf diese Anzahl kommen).

Sie können mit 63 Jahren ohne Abschlag in Vorruhestand gehen (vorübergehende Verordnung § 236 b SGB VI). Allerdings wird dann auf den deutschen Rentenanteil ein graduierter Abschlag zwischen Ihrem Vorruhestandsantritt und Ihrem 65. Lebensjahr einkalkuliert (für die in 1964 geborenen Personen). Außerdem müssen Sie auch 45 Jahre Versicherungsbeiträge echtfertigen können.

Vor kurzem wird auch das Arbeitslosengeld I berücksichtigt, sogar die freiwilligen Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre von Pflichtbeiträgen aktiviert wurden, ohne Berücksichtigung von zwei vorhergehenden Jahren)(Ausnahmen: Insolvenz oder Abschaltung des Unternehmens).

Ab der Altersgruppe von 1949 wird die Altersrente für lang Versicherten auch von 65 bis 67 schrittweise zu erhöhen. So, die die Altersgruppen ab 1964, die vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen,  erhalten einen Rabatt von 14,4% anstelle von 7,2%, das bisher angewendet war. Es gibt auch die Ausnahmen, deren Details von den zuständigen Versicherungskassen erhalten werden können. Die Versicherungszeit für diese Rente ist 35 Jahre (420 Monate).

In anderen Fällen eines Vorruhestandes, wird auf dem Teil Ihrer ursprünglichen deutschen Renten ein Minderungskoeffizienten von 0,3% pro Monat der Erwartung angewandt, zwischen dem Datum, wann Sie in Ruhestand gehen und dem Datum wann Sie in den Ruhestand gehen sollten. Der Abschlag kann jedoch nicht maximum 14,4% überschreiten.

Französische Rente

Sie haben mit 60 Jahren Anspruch auf Ihre Rente (Tabelle ansehen), wobei die französische Rente proportional zur Versicherungszeit in Frankreich gerechnet wird. Um Anspruch auf die übliche deutsche Rente zu haben, müssen Sie bis zur gesetzlichen deutschen Altersgrenze warten (65 Jahre), um die deutsche Alterspension ohne Abschlag zu bekommen. Die Höhe dieser Rente richtet sich dann wiederum nach der Versicherungszeit in Deutschland.

Bsp.: Sie haben zunächst 28 Jahre in Deutschland, DANACH 12 Jahre in Frankreich gearbeitet. Mit 60 Jahren können Sie eine französische Rente beantragen, die 12 von insgesamt 40 Versicherungsjahren entspricht. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt Ihr Anspruch auf eine deutsche Altersrente, die 28 von insgesamt 40 Versicherungsjahren entspricht. Sie können sich mit 60 Jahren für eine vorgezogene deutsche Rente mit Abschlägen (0,3 % für jeden Monat der vorzeitigen Renten in-Anspruch nähme) entscheiden, die nach Ihren 28 Erwerbsjahren berechnet wird.