Sie haben Anspruch auf Leistungen der Mutterschaftsversicherungsobald Sie als Grenzarbeitnehmerin oder als Mitversicherte durch die Krankenversicherung versichert sind. “Mitversicherte” bedeutet, dass Ihr Partner oder Ihr Vater einer Erwerbstätigkeit in Frankreich nachgeht und Sie nicht persönlich in Deutschland versichert sind.

Die Beiträge werden direkt vom Gehalt des Grenzarbeitnehmers/der Grenzarbeitnehmerin durch den Arbeitgeber abgezogen, welcher sie anschließend an die “Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales (URSSAF)” überweist.

Ihre Mutterschaftsversicherung setzt sich wie folgt zusammen:
  • Sachleistungen, welche innerhalb des Zeitraums vom 4. Monat vor dem Datum der Entbindung bis 12 Tage nach der Entbindung stattfinden: Medizinische Kosten, Laboranalysen und -untersuchungen, die medizinische Untersuchung des werdenden Vaters, die Pflege durch die Hebamme, die medizinische Betreuung, den Aufenthalt in einer Entbindungsklinik, die postnatalen Untersuchungen, die medizinische Überwachung und Arzneimittel.
  • Geldleistungen während des generellen Urlaubs von 16 Wochen. Die Geldleistungen entsprechen dem Mutterschaftsgeld (indemnités journalières (IJ) de maternité), die in der Regel 100% von Ihrem Nettotagesgehalt der letzten drei Monate vor Ihrer pränatalen Ruhephase entsprechen. Die Begrenzungen sind wie folgt: Mutterschaftsgeld maximal: 87,71 €/Tag und minimal: 9,53 €/Tag (Beträge am 1 Januar 2019).

Wie verläuft mein Mutterschafts- / Vaterschaftsurlaub ?

Der Mutterschaftsurlaub (congé de maternité)

Das Mutterschaftsgeld wird während der gesamten Dauer des Mutterschaftsurlaubs gewährt. Der Mutterschaftsurlaub besteht aus :

  1. dem Urlaub vor der Geburt: die Dauer dieses Urlaubs variiert zwischen 6 und 26 Wochen. Sie haben die Möglichkeit, diesen Urlaub um höchstens 2 Wochen zu verlängern; dabei wird der Urlaub nach der Entbindung um dieselbe Dauer verkürzt.
  2. dem Urlaub nach der Geburt: dieser Urlaub dauert mindestens 10 Wochen.

Falls Sie auf einen Teil Ihres Urlaubs verzichten wollen, müssen Sie eine GESETZLICH VORGESCHRIEBENE Erholungszeit von 8 Wochen einhalten, davon müssen mindestens 6 Wochen nach der Niederkunft liegen.

Um die Dauer Ihres Mutterschaftsurlaubs herauszufinden, klicken Sie hier.

Vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs haben Sie Anspruch auf eine Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes, sofern Ihr Zustand dies erfordert, und sogar auf eine von einem Arzt genehmigte Arbeitsbefreiung.

Ferner können in Ihrem Tarifvertrag Pausen und Ruhezeiten vorgesehen sein. Sie können ohne Lohneinbußen Ihren Arbeitsplatz verlassen, um zu den obligatorischen Schwangerschaftsuntersuchungen zu gehen. Nach Beendigung Ihres Mutterschaftsurlaubs muss Ihnen die gleiche oder eine ähnliche Funktion mit demselben Gehalt zugewiesen werden.

Sie können ebenfalls ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre berufliche Zukunft fordern.

Für weitere Fragen können Sie sich an die EURES-Berater oder die zuständige Sozialversicherungskasse wenden.

Der Vaterschaftsurlaub (congé de paternité)

Der Vaterschaftsurlaub wurde 2002 eingeführt. Er gibt jungen Vätern die Möglichkeit, ihr Arbeitsverhältnis zeitweise ruhen zu lassen.

In Frankreich erwerbstätige Väter können einen Vaterschaftsurlaub von 11 Tagen am Stück (einschließlich Samstage, Sonn- und Feiertage) nehmen. Bei Mehrlingsgeburten beträgt die Dauer des Vaterschaftsurlaubs 18 Tage am Stück (der Urlaub kann nicht aufgeteilt werden) (Art. L.125-35 des frz. Arbeitsgesetzbuchs).

Der Vaterschaftsurlaub muss während der ersten 4 Monate nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Sie müssen Ihr Arbeitgeber mindestens 1 Monat vor Ihrem Urlaubsbeginn informieren. Sie müssen auch Ihr Rückkehrdatum angeben.

Der Vaterschaftsurlaub wird zusätzlich zu den 3 vom Arbeitgeber gewährten freien Tagen genommen (Art. L.3142-1 des frz. Arbeitsgesetzbuchs).

Seit dem 1. Juli 2019 kann der Vaterschaftsurlaub verlängert werden, wenn das Kind im Krankenhaus liegt. Wenn das Neugeborene nach der Entbindung in eine spezialisierte Pflegeeinheit eingeliefert wird, kann der Vater einen zusätzlichen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Die Dauer dieses Zuschlags ist auf höchstens dreißig aufeinanderfolgende Tage festgelegt. Es muss innerhalb von vier Monaten nach der Geburt des Kindes eingenommen werden.

Voraussetzungen zur Begründung des Anspruchs

Um während Ihres Vaterschaftsurlaubs eine Abfindung zu beziehen, müssen Sie zu Beginn Ihres Vaterschaftsurlaubs 10 Beitragsmonate als Sozialversicherter nachweisen können.

Sie müssen außerdem folgendes nachweisen :

  • mindestens 150 Arbeitsstunden in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs,
  • oder in den letzten 6 Monaten vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs die Zahlung von Sozialbeiträgen nachweisen, die das 1015 fache des staatlich festgelegten Stundenmindestlohns betragen.
Höhe des Vaterschaftsgeldes

Die Höhe des Vaterschaftsgeldes entspricht der Höhe des Tageslohns, der anhand des Durchschnittslohns in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs ermittelt wird.

Höchstbetrag des Vaterschaftsgeldes :87,71€ /Tag am 1.Januar 2019 (auch im Elsass und in der Moselle)