Sie zahlen Ihre Beiträge an die französische Krankenversicherung.

Ihre Beiträge werden direkt durch Ihren Arbeitgeber abgezogen, der sie an die URSSAF (Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales) überweist.

Die Krankenversicherung setzt sich zusammen aus:
  • Sachleistungen, die vor allem allgemeinmedizinische Behandlungen, Zahnprothesen, Medikamente, Prothesen im Allgemeinen, Untersuchungen und Früherkennung, Krankenhausbehandlungen und generell alle Kosten umfassen, die durch Behandlungen, Erkrankungen oder Unfälle entstehen.
  • Geldleistungen, d.h. finanzielle Ausgleichszahlungen pro Tag, die im Falle einer Reduzierung oder Unterbrechung Ihres Gehalts oder Ihres Gewinns verursacht durch eine Krankheit oder einen Unfall gewährt werden.

Diese verschiedenen Leistungen sind dazu da, um Situationen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.

Welche Pflichten haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber im Falle von Krankheit oder einem außerberuflichen Unfall?

Wie teile ich meinem Arbeitgeber meine Arbeitsunfähigkeit mit?

Sie müssen, soweit Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag nicht anderweitige Bestimmungen enthält, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person und mit allen Mitteln Ihren Arbeitgeber oder dessen Vertreter binnen 48 Stunden über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.

Das Fernbleiben ohne Mitteilung kann einen Entlassungsgrund darstellen.

Sie müssen ihm innerhalb derselben Frist den 3. Teil der vom französischen Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (das Original oder eine Kopie Ihres ärztlichen Attestes im Falle einer Konsultation in Deutschland) zukommen lassen.

Sie müssen diese Formalität nochmals erledigen, wenn der Arzt die Dauer Ihrer Arbeitsunterbrechung verlängert.

Wie erhalte ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Ihr Arzt stellt Ihnen ein ärztliches Attest aus, in dem bescheinigt wird, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit medizinisch gerechtfertigt ist.

Dieses ärztliche Attest muss den Beginn der Arbeitsunterbrechung und die voraussichtliche Wiederaufnahme der Arbeit angeben.

Gehaltsfortzahlung während der Krankheit

Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Tagesgeld von der Staatlichen Krankenversicherung.

Ab dem 8. Abwesenheitstag soll der Arbeitgeber zusätzlich eine Zusatzentschädigung zahlen (soweit es keine günstigeren Vorschriften im Unternehmen gibt) wenn:

  • Sie mehr als ein Jahr Betriebszugehörigkeit nachweisen können,
  • Sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest innerhalb von 48 Std. zusenden,
  • Sie bei der staatlichen Krankenversicherung versichert sind,
  • Sie in Frankreich oder in der EU ärztlich versorgt werden.
Die Zusatzentschädigung entspricht:
  • 90 % des Bruttogehalts während der 30 ersten Abwesenheitstage;
  • 2/3 während der nächsten 30 Tage.

Die gezahlten Leistungen von der Sozialversicherung sind von vom Arbeitgeber bezahlten Zuschlag abgezogen.