Sie zahlen Ihre Beiträge an die französische Krankenversicherung.

Ihre Beiträge werden direkt durch Ihren Arbeitgeber abgezogen, der sie an die URSSAF (Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales) überweist.

Die Krankenversicherung setzt sich zusammen aus:
  • Sachleistungen, die vor allem allgemeinmedizinische Behandlungen, Zahnprothesen, Medikamente, Prothesen im Allgemeinen, Untersuchungen und Früherkennung, Krankenhausbehandlungen und generell alle Kosten umfassen, die durch Behandlungen, Erkrankungen oder Unfälle entstehen.
  • Geldleistungen, d.h. finanzielle Ausgleichszahlungen pro Tag, die im Falle einer Reduzierung oder Unterbrechung Ihres Gehalts oder Ihres Gewinns verursacht durch eine Krankheit oder einen Unfall gewährt werden.

Diese verschiedenen Leistungen sind dazu da, um Situationen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.

Welche Formalitäten sind bei der Krankenversicherung erforderlich?

Um in Frankreich behandelt zu werden

Ihr Arbeitgeber muss Sie durch Ausfüllung des Formulars „déclaration unique d’embauche“ (Anstellungserklärung) bei der Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales (URSSAF-Inkassostelle der Sozialversicherungs- und Kindergeldbeiträge) anmelden.

  1. Falls Sie noch nie bei einer Ortskrankenkasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie / CPAM) gemeldet waren, müssen Sie dies selberbei der Ortskrankenkasse Ihres Arbeitsortes tun.
  2. Sollten Sie bereits bei einer Ortskrankenkasse gemeldet gewesen sein, erfolgt Ihre Anmeldung automatischauf Grund der Anstellungserklärung Ihres Arbeitgebers.

Sie erhalten dann eine Versichertenkarte mit einer Sozialversicherungsnummer sowie die Chipkarte „Carte Vitale“, mit der Sie sich in Frankreich behandeln lassen können.

Seit dem 1. Juli 2005 müssen Sie einen Referenz-Hausarzt (médecin traitant, ähnlich dem deutschen “Hausarztmodell”) wählen, der Ihren Gesundheitszustand verfolgt und Sie bei Bedarf zu Spezialisten überweist. Falls Sie nicht zuerst Ihren Hausarzt konsultieren, der nun die erste Anlaufstelle bei einem Krankheitsfall ist, werden die Arztkosten in geringerem Umfang zurückerstattet.

Der Besuch beim Hausarzt ist nur für jene Behandlungen erforderlich, die Sie in Frankreich erhalten. Wenn Sie sich in Deutschland behandeln lassen, müssen Sie vorher nicht Ihren Hausarzt aufsuchen.

Es ist möglich, einen Hausarzt in Deutschland zu wählen, wenn dieser gewissen Kriterien entspricht.

Für weitere Informationen können Sie sich an Ihre Ortskrankenkasse wenden.

Damit Sie und Ihre Familienangehörigen in Ihrem Wohnsitzland behandelt werden können

Damit Sie und Ihre Familie Sachleistungen in Ihrem Wohnsitzland beanspruchen können, müssen Sie sich bei der Krankenkasse Ihres Wohnortes anmelden. Diese Anmeldung erfolgt über ein Formular, das Sie bei der französischen Ortskrankenkasse beziehen können:

  1. für Sie und Ihre Familienangehörigen, sofern sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, das Formular E 106 oder DP S1,
  2. für Ihre Familienangehörigen, sofern sie nicht in Deutschland wohnen, das Formular E 109 oder DP S1.

Diese Formulare werden Ihnen von der zuständigen Einrichtung in Frankreich ausgestellt.

Nach der Anmeldung können sich Ihre Familienangehörigen also in Ihrem Wohnsitzland behandeln lassen.  Zudem können Sie Sachleistungen, d.h. Behandlungen, in Frankreich erhalten.