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Welche Absicherung bietet die Krankenversicherung Ihnen und Ihrer Familie?

Mise à jour le 16/01/2026

Ihre Absicherung

Sachleistungen in Frankreich

Was Sachleistungen angeht, haben Sie die Wahl, sich in Frankreich oder in Deutschland behandeln zu lassen, sofern Sie die im vorigen Abschnitt beschriebenen Formalitäten erledigt haben.

Seit dem 1. Januar 2016 und dem Inkrafttreten der allgemeinen Krankenversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie sind aufgrund einer Tätigkeit in Frankreich versichert und genießen somit Versicherungsschutz, oder Sie beantragen eine Mitgliedschaft aufgrund Ihres Wohnsitzes.

Der Begriff der Anspruchsberechtigung für volljährige Personen verschwindet zunehmend zugunsten einer größeren persönlichen Autonomie. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre CPAM.

Wenn Sie zuvor in einem anderen Land gearbeitet haben, können Sie Ihre früheren Versicherungszeiten mit Hilfe eines Formulars E 104 geltend machen, das Ihnen die Krankenkasse Ihres letzten Arbeitsortes aushändigt. Darüber hinaus beteiligen Sie sich mit 1 € pro Arztbesuch oder medizinischer Leistung, begrenzt auf 50 € pro Jahr und Person.

Die Kosten, die Ihnen für Ihre medizinische Versorgung entstehen, werden also nicht vollständig erstattet: Der Teil, der zu Ihren Lasten bleibt (die „Zuzahlung”), kann jedoch von einer Zusatzkrankenkasse (allgemein als „Mutuelle” bezeichnet) übernommen werden, die Sie freiwillig abgeschlossen haben.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt die medizinische Selbstbeteiligung für Medikamente, paramedizinische Leistungen und Krankentransporte. Sie ist auf insgesamt 50 € pro Jahr begrenzt.

Die Selbstbeteiligung ist ein Betrag, der von den Erstattungen Ihrer Krankenkasse für die oben genannten Leistungen abgezogen wird.

Höhe der Selbstbeteiligung im Jahr 2026:

  • 1 € pro Medikamentenpackung (oder jeder anderen Verpackungseinheit, z. B. Flasche);
  • 1 € pro paramedizinischer Leistung;
  • 4 € pro Krankentransport.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.ameli.fr.

Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2016 muss der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern, die noch keine haben, zusätzlich zu den Grundleistungen der Krankenversicherung der Sozialversicherung eine zusätzliche kollektive Krankenversicherung (Betriebskrankenkasse) anbieten.

Geldleistungen in Frankreich

Sie können diese Leistung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie zusätzlich zu den Beitrags- oder Beschäftigungsbedingungen eine bestimmte Mindestdauer der Registrierung nachweisen können.

Dann können Ihnen von der französischen Krankenkasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie), bei der Sie versichert sind, Tagegelder gezahlt werden, sofern Sie die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit vorgeschriebenen Formalitäten einhalten. Dazu müssen Sie der CPAM, bei der Sie versichert sind, innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Schreiben über die Unterbrechung Ihrer Arbeit zukommen lassen, in dem gemäß den Anweisungen Ihres Arztes die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit angegeben ist.

Diese Formalität muss auch eingehalten werden, wenn Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit verlängert.

Die Tagegelder werden Ihnen nach Ablauf einer Frist von 3 Tagen ab Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit gewährt.

Die maximale Dauer der Zahlung von Krankengeld (außer bei Langzeiterkrankungen, die als solche behandelt werden) für eine oder mehrere Arbeitsunfähigkeiten beträgt 360 Tage pro Zeitraum von 3 Jahren.

NB: Während der ersten 3 Tage erhalten Sie keine Entschädigung (außer wenn Sie im Elsass-Moselle arbeiten).

Die Absicherung Ihrer Familie

Ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf Sachleistungen:

  • in Frankreich oder in ihrem Wohnsitzland, sobald die oben genannten Formalitäten (Anmeldung mit dem Dokument S1) erfüllt sind.
  • Grenzgänger, die im Elsass – Moselle arbeiten, fallen unter die örtliche Regelung.
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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