Sie zahlen Ihre Beiträge an die französische Krankenversicherung.

Ihre Beiträge werden direkt durch Ihren Arbeitgeber abgezogen, der sie an die URSSAF (Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales) überweist.

Die Krankenversicherung setzt sich zusammen aus:
  • Sachleistungen, die vor allem allgemeinmedizinische Behandlungen, Zahnprothesen, Medikamente, Prothesen im Allgemeinen, Untersuchungen und Früherkennung, Krankenhausbehandlungen und generell alle Kosten umfassen, die durch Behandlungen, Erkrankungen oder Unfälle entstehen.
  • Geldleistungen, d.h. finanzielle Ausgleichszahlungen pro Tag, die im Falle einer Reduzierung oder Unterbrechung Ihres Gehalts oder Ihres Gewinns verursacht durch eine Krankheit oder einen Unfall gewährt werden.

Diese verschiedenen Leistungen sind dazu da, um Situationen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit auszugleichen.

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen während ich krankgeschrieben bin?

Im Falle einer von Ihrem Arzt festgestellten Krankheit ? 

Ihr Krankheitszustand kann keinen Entlassungsgrund darstellen. Ihre Krankheit lässt also Ihren Arbeitsvertrag lediglich ruhen. Nach Ihrer Genesung müssen Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.

Dennoch behält sich Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit vor, Ihren Arbeitsvertrag aus einem Grund, der nichts mit Ihrer Krankheit zu tun hat, oder wegen eines groben Fehlers Ihrerseits zu kündigen.

Im Falle längerer krankheitsbedingter Abwesenheiten ? 

Wenn Ihre verlängerten (oder wiederholten) Abwesenheiten  erhebliche Störungen im Betriebsablauf verursachen und diese es notwendig werden lassen, Sie definitiv zu ersetzen, dann können Ihre Abwesenheiten einen Kündigungsgrund begründen.

Die folgenden Bestandteile werden von Ihrem Arbeitgeber berücksichtigt:
  • die Zahl und Dauer Ihrer Abwesenheiten,
  • die Größe des Unternehmens,
  • die Art der Aufgaben, die Sie erledigen.

Achten sie auch auf Ihrer Tarifvertrag; In diesem kann einen Klausel zur Beschäftigungsgarantie («clause de garantie d’emploi») eingefügt sein, die, wenn Sie krank sind, einen Kündigungsverbot während eines bestimmten Zeitraums  enthält, auch wenn Ihre Abwesenheit für das Unternehmen  Störungen im Betriebsablauf bedeutet.
Mit dem Ablauf der in der Klausel zur Beschäftigungsgarantie genannten Frist kann der Arbeitgeber Ihnen kündigen, wenn er die Regeln des Kündigungsverfahrens achtet. Der Kündigungsgrund kann nie Ihr Gesundheitszustand sein.

Das Kündigungsschreiben muss die Notwendigkeit Ihrer Ersetzung und die Störungen im Betriebsablauf, die durch Ihre Abwesenheit erzeugt werden, genau beschreiben.

Wenn Sie nach Ansicht des Betriebsarztes nicht mehr in der Lage sind, Ihre frühere Tätigkeit wieder aufzunehmen

Der Betriebsarzt ist der Einzige, der beurteilen kann, ob Sie fähig oder unfähig sind, Ihre Beschäftigung weiter auszuführen. Falls Ihre vom Betriebsarzt anerkannte Arbeitsunfähigkeit durch außerberufliche Faktoren verursacht wurde, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, alles zu unternehmen, um Sie im Unternehmen anderweitig zu beschäftigen. Er muss hierfür Ihre vom Betriebsarzt festgestellten Fähigkeiten berücksichtigen.

Ihr Arbeitgeber muss versuchen, Sie anderweitig zu beschäftigen, selbst wenn der Betriebsarzt Sie für alle im Unternehmen vorhandenen Beschäftigungen als unfähig eingestuft hat!

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Veränderung Ihres Arbeitsvertrags im Zuge der Wiederbeschäftigung anbietet, haben Sie die Möglichkeit, eine solche Wiederbeschäftigung abzulehnen; jedoch muss Ihre Ablehnung gerechtfertigt sein. 

Wenn Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig sind (CDI):

Sollte es Ihrem Arbeitgeber nicht gelingen, Sie wieder zu beschäftigen – trotz seiner Bemühungen oder aufgrund Ihrer Ablehnung der angebotenen Posten – kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden. Die Beendigung des Arbeitsverhältnis wird wie eine Entlassung aufgrund von “betriebsärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit”  (“inaptitude constatée par le médecin du travail”) gesehen; Ihr Arbeitgeber muss deshalb das geltende Entlassungsverfahren beachten bzw. einhalten.

Mangels einer Entlassung oder einer Wiederbeschäftigung innerhalb eines Monats nach der zweiten medizinischen Untersuchung durch den Betriebsarzt, der Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, ist Ihr Arbeitgeber gehalten, Ihnen Ihren Lohn zu überweisen.

Im Falle einer Entlassung, haben Sie Anspruch auf das gesetzlich festgelegte (oder die im Tarifvertrag vorhergesehene) Entlassungsgeld (indemnité de licenciement). Sie können jedoch keine Abfindung für das Nichteinhalten der Kündigungsfrist (indemnité de préavis) beanspruchen.

Wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind (CDD):

Sollte es Ihrem Arbeitgeber nicht gelingen, Sie anderweitig zu beschäftigen – trotz seiner Bemühungen oder aufgrund Ihrer Ablehnung der angebotenen Posten – kann er Ihren Arbeitsvertrag dennoch nicht kündigen.

Sie bleiben bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses, d.h. bis zur Beendigung des Arbeitsvertrags, bei Ihrem Betrieb beschäftigt.

Jedoch ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Ihnen ein Gehalt zu zahlen, da Sie nicht in der Lage sind, Ihre Arbeitsleistung zu erfüllen.

Wenn der Arbeitnehmer den Vertrag ohne Ihr Einverständnis bricht, ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses fehlerhaft, weil sie keinen Fall von höherer Gewalt darstellt; Der Arbeitnehmer kann Schadenersatz wegen Personenschaden beanspruchen.