Im Falle von einer anerkannten Erwerbsminderung oder einer Invalidität haben Sie Anspruch auf Leistungen in Deutschland UND/ODER in Frankreich, je nach der Dauer der Beiträge und je nach dem Land, in welchem Sie als Letztes Ihre Beiträge gezahlt haben, bevor Ihre Invalidität festgestellt wurde.

Sie können französische Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn
  • Sie haben das Rentenalter nicht erreicht,
  • Sie haben 600 Stunden mindestens gearbeitet oder auf ein Gehalt von mindestens 2.030-mal des Mindeststundenlohns in den 12 Kalendermonate vor der Unterbrechung der Arbeit beigetragen.
  • Ihre Behinderung ist kein Ergebnis einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ,
  • Ihre Behinderung verringert von mindestens 2/3 Ihrer Beschäftigungsfähigkeit.

Die Invaliditätsversicherung kann nach 3 Jahren von langfristigen Krankheit die Kosten übernehmen oder wenn der medizinische Bericht eine vorzeitige Abnutzung des Körpers, einen vorzeitiger Alter oder eine allgemeine Reduzierung Ihrer Arbeitskapazität bestätigt.

Sie können deutsche Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn:
  • Sie weniger als 65 Jahre alt sind
  • Sie waren während mindestens 5 Jahre, darunter mindestens 3 Jahre im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit, bei der deutschen Invaliditäts- und Altersversicherung versichert

Sie gelten als erwerbsunfähig, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit nachweislich maximal 6 Stunden pro Tag beträgt und diese Sie daran hindert, eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Volle Erwerbsunfähigkeit besteht, wenn ein Versicherter außer Stande ist, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Liegt die Arbeitsfähigkeit über 3 Stunden und unter 6 Stunden pro Tag, spricht man von teilweiser Erwerbsunfähigkeit.

Welches Land überweist mir meine Invalidenrente ?

Europäische Vorschriften

Die Liquidation und die Regeln für die Berechnung der Invalidenrenten liegen dem Titel III Kapitel 4 und 5 der EG-Verordnung 883/2004 vor. Jedes Land behält seine eigenen Regeln, die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen eine Rente gewährt werden kann.

In einigen Staaten hängt der Invalidenrente nicht von der Beitragsdauer ab, sondern von der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auftretens der Behinderung die Person versichert wurde(dieses System ist Typ-A-Land genannt). In anderen Staaten hängt die Höhe der Rente von der Beitragsdauer im Moment, wenn die Behinderung aufgetreten wird (Typ-B).

Mit dem Inkrafttreten der EG-Verordnung 883/2004 am 1. Mai 2010, Deutschland und Frankreich fallen in die Kategorie Typ-B. Folglich wird die Invalidenrente als eine Altersrente berechnet (um die Berechnungsmethode einzusehen, können Sie das Thema „Altersversicherung“ konsultieren).

Jedes Land behält seine eigenen Regeln, die Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Rente gewährt werden kann, Außerdem unterscheiden sie sich die Begriffe je nach dem Staat.

Wie berechnet sich meine Rente?

Sobald Sie Ihren Rentenantrag für Behinderung bei Ihrer kompetenten Kasse in Frankreich gestellt haben, werden die französischen und deutschen Kassen die Höhe Ihrer Rente berechnen.

Französische Rente

Die Rente wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Verdienstes berechnet, das aus den besten 10 Jahren Löhne erhalten wird. Der Betrag wird dann als Prozentsatz des Durchschnittslohns bestimmt und hängt von der Referenzkategorie, die vom Vertrauensarzt des CPAM bestimmt wird. Sie

hängt nicht von Ihrer Beitragszeit und wird die gleiche sein, ob Sie 5 Jahre oder 20 Jahre gezahlt haben. Allerdings wird der Betrag im Verhältnis zu der in Frankreich realisierten Laufbahn bezahlt.

Es gibt drei Kategorien von Renten je nach gebliebener Beschäftigungskapazität. 

Die Invalidenrenten werden jährlich indexiert.

Anwendbare Sätze (stand 2016):
Kategorie der BehinderungProzentsatz des durchschnittlichen Jahresgehaltes von den besten 10 JahrenMindestbetrag pro MonatMaximaler monatlicher Betrag
1. Kategorie : Sie können eine Tätigkeit ausüben30%281,94 €965,36 €
2. Kategorie : Sie können keine Erwerbstätigkeit ausüben50%281,94 €1 609,00 €
3. Kategorie : Sie können keine Erwerbstätigkeit ausüben und benötigen die Hilfe eines Drittens im Alltagsleben50% plus 40% der Erhöhung für den Dritten1 386,12 €

281,94 €
+
1 104,188 €
2 713,18 €

1 585,00 €
+
1 104,18 €

Darüber hinaus ist es möglich, eine ergänzende Behindertenbeihilfe (ASI) zusätzlich zu Ihrer Rente unabhängig von Ihrem Alter zubekommen, sofern Sie in Frankreich wohnen und Ihr Einkommen nicht € 8,432.47 (Stand: 1. April 2016) überschreitet, wenn Sie allein leben oder € 14,770.08, wenn Sie in Paar sind.

Die Höhe der Zulage ist 404,17 € / Monat für eine alleinstehende Person und 666,94 € / Monat für ein Paar (1. April 2016).

Deutsche Rente

Die monatliche Höhe Ihrer Rente ergibt sich aus einer Formel mit folgenden Größen:
  • Persönliche Entgeltpunkte (PEP): Sie werden mit dem Zugangsfaktor multipliziert (Der Zugangsfaktor beträgt je nach Jahrgang bzw. Renteneintritt mit 65 oder 67 Jahren 1. Er ist niedriger als 1 bei Vorruhestand und höher als 1, wenn eine Rente nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres in Anspruch genommen wird);
  • Rentenartfaktor (RAF): Er beträgt 1 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, 0,5 bei einer halben Erwerbsminderungsrente, 0,55 bei einer Witwen-/Witwerrente
  • und aktueller Rentenwert(AR): Es handelt sich um den Betrag, den ein Versicherter mit einem Durchschnittseinkommen für ein Jahr Beitragszahlung erhält: 27,47€ Euro/Monat
Monatlicher Rentenbetrag = PEP X RAF X AR

Es gibt keine Mindest- oder Höchstrente. Die deutsche Rentenkasse soll die Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen, auch wenn sie außerhalb von fünfzehn Referenzjahren vor dem Ruhestand fallen.

Ihre Rente wird jährlich am 1. Juli eingestellt werden, je nach dem Lebensniveau, d.h. den deutschen Löhnen, und der Zahl der Rentner in Deutschland im Vergleich zu der Zahl der Arbeitnehmer, die an Versicherungsbeitragen zahlen.

Sie können bei Ihrer deutschen Rentenversicherung eine Aufzeichnung von Versicherungskontobeantragen.

Für weitere Informationen über Ihre Invaliditätsversicherung wenden Sie sich bitte an die “Deutsche Rentenversicherung Saarland” unter der Nummer  0049 681 30 93-0.