Als Grenzarbeitnehmer/-in, haben Sie unter gewissen Umständen Anspruch auf französische und/oder deutsche Familienbeihilfen. Jedoch können Sie nicht die Gesamtheit der Leistungen beider Länder beanspruchen. 

Merke: Sie müssen der Familienkasse (Caisse d’Allocations Familiales) Ihres Arbeitsortes innerhalb kürzester Zeit die Aufgabe Ihrer Aktivität in Frankreich

Sie haben Ihre Arbeit in Frankreich aufgehört?

Sie müssen innerhalb kürzester Zeit der Familienkasse Ihres Arbeitsplatzes mitteilen, dass Sie Ihre Berufstätigkeit in Frankreich beenden.

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an einem Eures-Berater oder eine zuständige Sozialbehörde.