Als Arbeitnehmer in Frankreich sind Sie zwingend Mitglied in der Unfall- und Berufskrankheitsversicherung.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, deren Beiträge vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. 

Die Arbeitsunfall-/Berufskrankheitsversicherung setzt sich zusammen aus:
  • Sachleistungen, die insbesondere medizinische, chirurgische und pharmazeutische Behandlungen, Prothesen, Krankenhaus- und Transportkosten, Wiedereingliederungsmaßnahmen und Rehamaßnahmen des/der Geschädigten betreffen. Die Tatsache, ob eine Unterbrechung der Arbeit vorliegt oder nicht, ist hier nicht von Bedeutung.
  • Geldleistungen, d.h. Lohn- oder Rentenausgleichsleistungen, die im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Berufskrankheit oder -unfall gezahlt werden.

Diese Leistungen werden Ihnen von der CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie), bei der sie versichert sind, im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen in Frankreich gezahlt.

Kann mich mein Arbeitgeber in Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit entlassen?

Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzen (CDI)

Es besteht hier ein Verbot für Ihren Arbeitgeber, Sie zu entlassen. Dieses Verbot bezieht sich auf den gesamten Zeitraum während welchem Ihr Arbeitsvertrag aufgrund Ihres Arbeitsunfalls oder Ihrer Berufskrankheit unterbrochen wird, d.h. während der gesamten Dauer Ihrer Arbeitsaufgabe. Dieses Verbot gilt ebenfalls, wenn Sie sich in Probezeit befinden.

Ihr Arbeitgeber kann also nicht:
  • Sie entlassen
  • Sie in den Ruhestand versetzen
  • Sie eine Beendigung des Arbeitsvertrags mit beiderseitigem Einverständnis (“d’un commun accord”) unterzeichnen lassen.

Ihr Arbeitgeber kann eine Entlassung nur in Betracht ziehen, wenn Sie einen groben Fehler begehen oder es ihm nicht möglich ist, Ihren Arbeitsvertrag aufgrund eines Motivs aufrecht zu erhalten, der nichts mit Ihrem Unfall oder Ihrer Krankheit zu tun hat (dies ist sehr selten: diese Unfähigkeit, den Vertrag aufrecht zu erhalten, wird nicht durch einen gerichtlichen Vergleich Ihres Unternehmens oder durch wirtschaftliche Gründe, von denen das Überleben des Unternehmens abhängt, begründet).

Im Falle einer Berufskrankheit gilt das Verbot, Sie zu entlassen, ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Arbeitgeber Kenntnis von Ihrem Vorhaben genommen hat, sich den tätigkeitsbezogenen Charakter Ihrer Krankheit anerkennen zu lassen. Dies erfolgt durch die Zustellung der Krankschreibung verbunden mit einem medizinischen Attest, welches als Feststellungsgesuch der Berufskrankheit gilt.

Wenn der Betriebsarzt sie nach Ihrer Wiederaufnahmeuntersuchung als arbeitsunfähig einstuft, hat Ihr Arbeitgeber die Verpflichtung, alles in Gang zu setzen, um sie anderweitig innerhalb des Unternehmens zu beschäftigen. Er hat dafür einen Monat Zeit, ab Ihrer zweiten Untersuchung bei dem Betriebsarzt.

Wenn die anderweitige Beschäftigung unmöglich ist, entweder, weil keine passende Stelle existiert oder weil der Arbeitnehmer es ablehnt, den oder die vorgeschlagenen Posten anzunehmen (Sie haben ein  Recht, die Vorschläge anderweitiger Beschäftigung Ihres Arbeitgebers abzulehnen, unter der Bedingung, dass die Verweigerung gerechtfertigt ist) , muss der Arbeitsvertrag beendet werden. In diesem Falle handelt es sich um eine Entlassung aufgrund von “Arbeitsunfähigkeit, die durch den Betriebsarzt festgestellt worden ist”.

Wenn Sie nach einer Frist von einem Monat nicht anderweitig beschäftigt oder entlassen worden sind, ist Ihr Arbeitgeber gehalten, die Überweisung Ihres Lohnes wiederaufzunehmen. Dabei muss die Höhe des Lohns der Anstellung entsprechen, die Sie vor der Unterbrechung des Arbeitsvertrages innehatten.

Im Falle einer Entlassung sollten Sie Anspruch auf Folgendes haben:
  • gesetzliche Abfindungsleistungen
  • sowie einer speziellen Entlassungsabfindung, die mindestens dem Doppelten der gesetzlich vorgesehenen Entlassungsabfindung entsprechen muss.

Die Beendigung des Arbeitsvertrages eines Arbeitnehmers, der Opfer eines Arbeitsunfalls gewesen ist, ohne eine Wiederaufnahmeuntersuchung ist nichtig; der Arbeitnehmer kann seine Wiedereingliederung und eine Entschädigung fordern, welche den Zeitraum zwischen der Beendigung des Vertrags und seiner tatsächlichen Wiedereingliederung abdeckt.

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen (CDD)

Ihr Arbeitsvertrag endet mit dem Datum oder dem Eintreten des Ereignisses, welche im Vertrag vorgesehen sind. Wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag eine Erneuerungsklausel vorsieht, muss Ihr Arbeitgeber sich daran halten und Ihr Arbeitsvertrag endet mit dem Ende der genannten Erneuerung.

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung bei Vertragsbeendigung, so als hätten Sie gearbeitet.