Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Welche steuerrechtlichen Schritte sind erforderlich, wenn ich in Frankreich arbeite?

Mise à jour le 08/07/2026

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten und außerdem den steuerrechtlichen Status eines Grenzgängers haben, zahlen Sie Ihre Einkommensteuer in Deutschland.

Steuererklärung in Deutschland 

Da Ihr Arbeitgeber nicht in Deutschland etabliert ist, unterliegen Sie nicht der Quellensteuer. Sie müssen eine Steuererklärung in Deutschland ausstellen.

Die Formulare sind bei den örtlichen Finanzämtern erhältlich und können auch von der Internetseite der Finanzverwaltung herunter geladen werden: 
www.formulare-bfinv.de

Beantragung einer Freistellungsbescheinigung in Frankreich 

Sie müssen jedes Jahr die Steuererklärung 2042 sowie das Formular Nr. 2041-E beim Finanzamt für Nichtansässige einreichen, und zwar bis zum 19. Mai 2026 bei einer Steuererklärung in Papierform oder bis zum 21. Mai 2026 bei einer Online-Steuererklärung.

Für weitere Informationen können sie die EURES-Berater und die zuständigen Steuerbehörden kontaktieren.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten, aber nicht den steuerrechtlichen Status eines Grenzgängers haben, zahlen Sie Ihre Einkommensteuer in Frankreich.

Formalitäten bei der französischen Steuerbehörde   

Sie müssen jedes Jahr zum ersten Mai die Lohnsteuererklärung 2042 bei der Steuerbehörde für Devisenausländer abgeben:

Centre des impôts des non-résidents  TSA 10010
10, rue du centre
F-93465 Noisy le Grand Cedex
Tél.: +33 (0) 1 72 95 20 42
Email : sip.nonresidents@dgfip.finances.gouv.fr

Auf diesem Formular müssen Sie insbesondere den Betrag der mit einem Steuersatz von 20 % versteuerten Löhne angeben. Es gibt drei Besteuerungssätze (0%, 12%, 20%).

Einkünfte 2025
Anwendbare Steuersätze
Grenzen der Tarifstufen je nach Zeitraum, auf den sich die Zahlungen beziehen
Jahr
(in Euro)
Quartal
(in Euro)
Monat
(in Euro)
Woche
(in Euro)
Tag oder Bruchteil eines Tages
(in Euro)
0 % unterhalb vonKleiner oder gleich 17.122Kleiner oder gleich 4.281Kleiner oder gleich 1.427Kleiner oder gleich 329Kleiner oder gleich 55
12 % von … bisÜber 17.122 und kleiner oder gleich 49.667Über 4.281 und kleiner oder gleich 12.417Über 1.427 und kleiner oder gleich 4.139Über 329 und kleiner oder gleich 955Über 55 und kleiner oder gleich 159
20 % oberhalb vonÜber 49.667Über 12.417Über 4.139Über 955Über 159

Der Arbeitgeber muss am 15. jeden Monats den Vordruck 2494 zur Quellensteuer in zwei Exemplaren ausfüllen und bei der Abteilung „Recette Principale des impôts“ mit der Abrechnung des einbehaltenen Steuerabzugs abgeben.

Formalitäten beim deutschen Finanzamt

Für die Befreiung von der deutschen Steuer gibt es kein gesondertes Formular.

Informieren Sie das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt, dass Sie nicht (mehr) den steuerrechtlichen Grenzgänger-Status haben.

Auch wenn Ihr Einkommen in Frankreich besteuert wird, kann es sein, dass Sie auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen, weil weitere Einkünfte vorliegen (z.B. Einkünfte des Partners/der Partnerin, Mieteinnahmen etc.).

Für weitere Informationen können Sie Kontakt mit den EURES-Beratern oder die zuständigen Steuerbehörden kontaktieren.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt