Persönliches Ausbildungskonto (compte personnel de formation) : verwendbar während des gesamten Arbeitslebens

Das personale  Ausbildungskonto (CPF): verwendbar während des gesamten Arbeitslebens

Das personale Ausbildungskonto ersetzt den DIF seit Anfang 2015.

Jede Berufstätigkeit kann die Ausbildungsstunden erwerben, die die Möglichkeit zu geben, seine Berufstätigkeit zu brechen damit eine finanzierte Ausbildung zu absolvieren. Die Stunden werden auf einem persönlichen Ausbildungsskonto gelagert, das  automatisch jährlich an Ausbildungsstunden Stunden durch die Erklärung des Arbeitgebers gutgeschrieben wird. So besitzt ein Vollzeit –Mitarbeiter 24 Stunden pro Jahr bis zur Grenze von 120 Stunden und dann 12 Stunden pro Jahr bis zu einer Obergrenze von 150 Stunden. Im Jahr 2015 werden die nicht in 2014 verwendeten DIF Stunden auf das personale Ausbildungskonto aufgeführt.

Voraussetzungen:

Das personale Ausbildungskonto richtet sich an jeden Arbeitnehmer von 16 Jahre alt und darüber.

Vorgehen: 

Für die Ausbildungen die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, wird die Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich um das Ausbildungskonto zu verwenden. Im Rahmen einiger während der Arbeitszeit durchgeführten Ausbildungen (Ausbildung auf die Kompetenzenkern, die Begleitung bei der Anerkennung von früher erworbenen Kenntnissen, die von   Unternehmensvereinbarungen  organisierten Ausbildungen) wird die Arbeitsgebereinigung nur über den Kalender nachgefragt. Für jede andere Ausbildung die anschließenden Arbeitszeit unternommen wird, soll ist die Arbeitgebergenehmigung über den Kalender und den Inhalt gefragt werden.

Benachrichtigungsfrist: 60 Tage vor dem Beginn der Ausbildung für die Ausbildung unter 6 Monaten, 120 Tage für eine 6-monatige und darüber Ausbildung.

Finanzierung:

Die Vergütung wird vom Arbeitgeber erhalten, wenn die Ausbildung während der Arbeitszeit stattfindet. Es gibt keine Entschädigung, wenn die Ausbildung außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wird.

Die im Rahmen des personalen Ausbildungskontos  gewählte Ausbildung wird im Ganzen oder teilweise durch die drauf geschriebenen Stunden bezahlt. Wenn sie die Anzahl der Ausbildungsstunden übersteigt, kann sie nur teilweise bezahlt werden.

Förderfähige Ausbildungen:

  • Die Ausbildungen die die Kompetenzenkern zu erwerben erleichtern (die Zertifizierungen, die eine Einführung in die Arbeitswelt erleichtern);
  • Die Begleitung bei der Anerkennung von früher erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen;
  • Die Ausbildungen von den Sozialpartnern festgelegten Listen auf der branchenübergreifenden Ebene.

Für weitere Informationen über die förderfähigen Ausbildungen, wenden Sie sich bitte an die offizielle Website vom personalen Ausbildungskonto: www.moncompteformation.gouv.fr.

Auskünfte:

Fongecif  Lorraine

Tél. 03 83 30 82 80,
Numéro vert : 0 800 328337
www.fongecif-lorraine.org

Ministère du Travail, de la Solidarité et de la Fonction Publique

www.travail-solidarite.gouv.fr.