Der individuelle Bildungsurlaub (Congé individuel de formation) : eine einjährige Fortbildung

Der Bildungsurlaub (CIF) : eine ein-jährliche personale Ausbildung

Der individuelle Bildungsurlaub gibt den Arbeitnehmern die Möglichkeit einen Sonderurlaub zu haben, um aus eigener Initiative eine Ausbildung während eines Jahres oder 1200 Stunden zu folgen damit eine höhere Qualifikation zu erwerben, den Beruf zu wechseln oder einen besseren Zugang zu Kultur und zum Sozialleben zu erreichen.

Voraussetzungen: 

eine 2-Jahrige Betriebszugehörigkeit an dem selben Betrieb

Vorgehen:

Im Falle einer Ausbildung während der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer eine Beurlaubung von seinem Arbeitgeber antragen. Der Antrag muss 120 Tage vor dem Beginn der Ausbildung gestellt werden, wenn sie 6 Monate oder darüber dauert, oder 60 Tage, wenn sie weniger als 6 Monate ist. Der Arbeitgeber kann nicht den individuellen Bildungsurlaub ablehnen, aber er kann ihn auf 9 Monate höchstens verschieben wenn er den Betrieb beeinträchtigt.

Finanzierung:

Lohnfortzahlung

Während des individuellen Bildungsurlaubs hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die Lohnfortzahlung deren Betrag gleich einem Prozentsatz des Gehalts ist, den er empfangen hätte, wenn er an seinem Arbeitsplatz geblieben wäre. Andere Vereinbarungen  können günstigere Bedingungen vorsehen.

Um dies zu tun, muss der Arbeitnehmer nach Zustimmung seines Arbeitgebers die OPACIF (gemeinsame Ausbildungskasse) kontaktieren, die zuständig für die Finanzierung des Urlaubs ist.

Zu beachten: der Antrag kann durch die OPACIF aus Kostengründen abgelehnt werden, wenn es zu viele Anträge gleichzeitig gibt. Er setzt auch die Prioritäten für die Verwaltung des Urlaubs je nach Typ der Ausbildung (qualifizierte Ausbildung oder Diplomkurs, Ausbildung des Niveaus V). Im Falle einer Ablehnung von der OPACIF, muss die Finanzierung vom Arbeitnehmer getragen werden.

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten können teilweise oder vollständig durch die OPACIF abgedeckt werden, deren Abdeckung vom Arbeitnehmer zu beantragen ist. Wenn die Ausbildung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet,  ist ein Ausbildungsprojekt mit einer Dauer von mindestens 120 Stunden erforderlich für eine Übernahme der Ausbildungskosten.

Förderfähige Ausbildungen:

die Arbeitnehmer wählt selbst seine Ausbildung, die nicht unbedingt mit seinem Beruf gebunden wird. Es gibt keine Liste der zugelassenen Ausbildung im Rahmen des Bildungsurlaubs (CIF). Einige Ausbildungsorganisationen in Lothringen: AFPA Aforest, CCI Training, Handwerkskammer, CNAM Lothringen, GIP Ausbildung während des gesamten Lebens, GRETA, Universität von Lothringen, Universität von Weiterbildung in Nancy, private Organisationen.

Auskünfte:

FONGECIF Lorraine

Tel. 03 83 30 82 80,
Kostenlose Nummer aus Frankreich: 0 800 328337
www.fongecif-lorraine.org

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Website von Lorraine Parcours Métiers :

GIP Lorraine Parcours métiers : 

Tel. 03 87 630 630
http://www.inffolor.org/portail/public/fr/content/en-lorraine