Sie möchten in Frankreich einen paramedizinischen Beruf ausüben

Mise à jour : 07/07/2022

Die Directions Régionales de l’économie, de l’emploi, du travail et des solidarités (Dreets) am gewünschten Tätigkeitsort sind für die Anerkennung der Qualifikationen zuständig:
https://dreets.gouv.fr/
Die Liste der Dreets pro Region ist der nationalen Website zu entnehmen.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Bürger der EU oder des EWR können die Genehmigung erhalten, ihren Beruf in Frankreich auszuüben, nachdem sie erfolgreich einen postgradualen Studiengang abgelegt gaben und Inhaber eines von einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR zuerkannten Titels sind, in dem der Zugang und die Ausübung des Berufs reglementiert ist und der es ermöglicht, den Beruf rechtmäßig auszuüben.

Sind sie Inhaber eines Titels eines Staates, in dem der Zugang zum Beruf oder seine Ausübung nicht reglementiert sind, musst ihrem Antrag eine Bescheinigung beigefügt werden, die die Ausübung der Tätigkeit in diesem Staat während zumindest einem gleichlautenden Zeitraum von zwei Jahren in Vollzeit im Verlauf der vergangenen zehn Jahre belegt.

Formalitäten :

Der Bewerber ist verpflichtet, seinen Antrag an die Direction régionale de l’économie, de l’emploi, du travail des solidarités (Dreets) des Orts zu senden, an dem er seiner Tätigkeit nachgehen möchte.
Die Liste der Schriftstücke, die mit den Antragsunterlagen vorzulegen sind, ist den Sites der Dreets (https://dreets.gouv.fr/) und der Website des Ministeriums www.guichet-qualifications.fr zu entnehmen.Einzureichende Schriftstücke (Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • das Formular des Antrags auf Genehmigung der Ausübung des Berufs in Frankreich (auf der Internetseite der betreffenden Dreets verfügbar);
  • eine Kopie des Titels, der die Ausübung des Berufs im Land seiner Erlangung ermöglicht;
  • eine Kopie der Bescheinigungen der Behörden, die den Titel zuerkannten, der Auskunft über das Ausbildungsniveau gibt, die Detailbeschreibung des Ausbildungsprogramms für jedes Jahr sowie des Inhalts und der Dauer der durchgeführten Praktika;
  • im Fall eines im Herkunftsland nicht reglementierten Berufs Belege der Berufserfahrung (zwei Jahre im Verlauf der vorangehenden zehn Jahre).

Die Ausgleichmaßnahmen

Unterschieden sich die Berufsqualifikationen und die Berufserfahrung spürbar von den für die Ausübung des Berufs in Frankreich geltenden Anforderungen, ist die örtliche Dreets berechtigt, Ausgleichmaßnahmen zu verlangen: eine Befähigungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang. Sie organisiert die Befähigungsprüfungen. Der Anpassungslehrgang wird in einer öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung absolviert, die von der Agence Régionale de Santé (ARS- Regionalagentur für Gesundheit) zugelassen ist.

Im Fall der vollständigen Anerkennung des Abschlusses oder des erfolgreichen Bestehens der Befähigungsprüfung genehmigt die Dreets dem Antragsteller die Ausübung des Berufs.
Er ist in der Folge verpflichtet, sich beim Berufsverband eintragen zu lassen, indem er einen entsprechenden Antrag an den Conseil Départemental (Departementsrat) der Kammer des Departements heranträgt, in dem er seinen Beruf ausüben möchte.

Im Fall der Ablehnung des Antrags ist die betreffende Person binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Entscheidung berechtigt, einen Widerspruchsverfahren und im Anschluss ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem territorial zuständigen Verwaltungsgericht anzustrengen.

Kosten: variabel in Abhängigkeit von den Dreets

Der Beruf des Krankenpflegers

In Frankreich ist der Beruf des Krankenpflegers den Inhabern eines staatlichen Krankenpflegerabschlusses vorbehalten.
Die Ausbildung wird in zahlreichen europäischen Ländern harmonisiert. Alle Inhaber eines Abschlusses als für die allgemeine Pflege verantwortlicher Krankenpfleger, der von einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR erteilt wurde und in die Verordnung vom 10. Juni 2004 aufgenommen wurde, haben Anspruch auf eine automaische Anerkennung ihres Abschlusses. Die Bewerber sind nicht verpflichtet, eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs zu beantragen.
Sie müssen sich hingegen beim Conseil Départemental des Verbands der Krankenpfleger des Orts einschreiben, an dem sie ihren Beruf ausüben möchten.
Fällt der Bürger nicht in den Anwendungsbereichs des Systems der automatischen Anerkennung seines Berufszeugnisses, ist er verpflichtet, bei der Dreets am gewünschten Ausübungsort eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs zu beantragen.

Der Beruf des Krankenpflegers hat Anspruch auf das System des europäischen Berufsausweises (https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_fr.htm).

Der Beruf des Krankenpflegehelfers

In Frankreich ist der Beruf des Krankenpflegehelfers Personen zugänglich, die einen staatlichen Abschluss als Krankenpflegehelfer (DEAS), die Befähigungsbescheinigung für die Funktionen des Krankenpflegehelfers oder eine Berufsausbildung als Krankenpflegehelfer vorweisen können.
Die Bewerber aus der EU müssen ein als gleichwertig betrachtetes Berufszeugnis vorlegen können. Der Bewerber ist verpflichtet, sich mit der Dreets am gewünschten Niederlassungsort in Verbindung zu setzen.

Der Beruf des Masseurs–Physiotherapeuts

In Frankreich bleibt der Beruf des Masseurs – Physiotherapeuts den Inhabern des staatlichen Abschlusses als Masseur – Physiotherapeut vorbehalten. Die Fachleute können ihren Beruf als Selbstständige oder als abhängig Beschäftigte ausüben.

Der Bewerber der EU muss sich mit der Dreets des gewünschten Niederlassungsorts in Verbindung setzen.
Im Fall der Anerkennung seines Abschlusses und der Genehmigung zur Ausübung seines Büros ist er verpflichtet, sich mit dem Conseil Départemental des Verbands der Physiotherapeuten in Verbindung zu setzen, um sich eintragen zu lassen.

Der Beruf des Physiotherapeuten hat Anspruch auf das System des europäischen Berufsausweises (https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_fr.htm).