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Sie möchten in Frankreich einen paramedizinischen Beruf ausüben

Mise à jour le 30/01/2026

Die Directions Régionales de l’économie, de l’emploi, du travail et des solidarités (Dreets) am gewünschten Tätigkeitsort sind für die Anerkennung der Qualifikationen zuständig:
https://dreets.gouv.fr/
Die Liste der Dreets pro Region ist der nationalen Website zu entnehmen.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Bürger der EU oder des EWR können die Genehmigung erhalten, ihren Beruf in Frankreich auszuüben, nachdem sie erfolgreich einen postgradualen Studiengang abgelegt gaben und Inhaber eines von einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR zuerkannten Titels sind, in dem der Zugang und die Ausübung des Berufs reglementiert ist und der es ermöglicht, den Beruf rechtmäßig auszuüben.

Sind sie Inhaber eines Titels eines Staates, in dem der Zugang zum Beruf oder seine Ausübung nicht reglementiert sind, musst ihrem Antrag eine Bescheinigung beigefügt werden, die die Ausübung der Tätigkeit in diesem Staat während zumindest einem gleichlautenden Zeitraum von zwei Jahren in Vollzeit im Verlauf der vergangenen zehn Jahre belegt.

Formalitäten

Der Bewerber muss sich an die regionale Direktion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität (Dreets) des Ortes wenden, in dem er tätig werden möchte.

Die Liste der für die Erstellung des Dossiers erforderlichen Unterlagen ist auf den Websites der regionalen Dreets (https://dreets.gouv.fr/) abrufbar. Für die Region Grand Est finden Sie das Antragsformular und die Belege unter diesem Link: DREETS Grand Est – Antrag auf Zulassung zur Ausübung der paramedizinischen Berufe demarche.numerique.gouv.fr.

Achtung: Für einige Berufe müssen die Anträge aufgrund der Zentralisierung des Verfahrens auf nationaler Ebene bei einer speziell dafür bestimmten Region eingereicht werden.

Zu liefernde Unterlagen (nicht erschöpfende Liste):

  • das Antragsformular für die Ausübung des Berufs in Frankreich (auf der Website der betreffenden Dreets verfügbar);
  • eine Kopie des Ausbildungsnachweises, der die Ausübung des Berufs in dem Land ermöglicht, in dem er erworben wurde;
  • eine Kopie der Bescheinigungen der ausstellenden Behörden, in denen das Ausbildungsniveau, die Einzelheiten des Unterrichts pro Jahr sowie der Inhalt und die Dauer der durchgeführten Praktika angegeben sind;
  • Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung
  • Fehlen von Sanktionen,
  • etc.


Alle Dokumente müssen übersetzt werden.

Die Ausgleichmaßnahmen

Unterschieden sich die Berufsqualifikationen und die Berufserfahrung spürbar von den für die Ausübung des Berufs in Frankreich geltenden Anforderungen, ist die örtliche Dreets berechtigt, Ausgleichmaßnahmen zu verlangen: eine Befähigungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang. Sie organisiert die Befähigungsprüfungen. Der Anpassungslehrgang wird in einer öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung absolviert, die von der Agence Régionale de Santé (ARS- Regionalagentur für Gesundheit) zugelassen ist.

Im Fall der vollständigen Anerkennung des Abschlusses oder des erfolgreichen Bestehens der Befähigungsprüfung genehmigt die Dreets dem Antragsteller die Ausübung des Berufs.
Er ist in der Folge verpflichtet, sich beim Berufsverband eintragen zu lassen, indem er einen entsprechenden Antrag an den Conseil Départemental (Departementsrat) der Kammer des Departements heranträgt, in dem er seinen Beruf ausüben möchte.

Im Fall der Ablehnung des Antrags ist die betreffende Person binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Entscheidung berechtigt, einen Widerspruchsverfahren und im Anschluss ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem territorial zuständigen Verwaltungsgericht anzustrengen.

Kosten: variabel in Abhängigkeit von den Dreets

Besonderheiten bestimmter Berufe

Der Beruf des Krankenpflegers

In Frankreich ist der Beruf des Krankenpflegers den Inhabern eines staatlichen Krankenpflegerabschlusses vorbehalten.
Die Ausbildung wird in zahlreichen europäischen Ländern harmonisiert. Alle Inhaber eines Abschlusses als für die allgemeine Pflege verantwortlicher Krankenpfleger, der von einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR erteilt wurde und in die Verordnung vom 10. Juni 2004 aufgenommen wurde, haben Anspruch auf eine automaische Anerkennung ihres Abschlusses. Die Bewerber sind nicht verpflichtet, eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs zu beantragen.
Sie müssen sich hingegen beim Conseil Départemental des Verbands der Krankenpfleger des Orts einschreiben, an dem sie ihren Beruf ausüben möchten.
Fällt der Bürger nicht in den Anwendungsbereichs des Systems der automatischen Anerkennung seines Berufszeugnisses, ist er verpflichtet, bei der Dreets am gewünschten Ausübungsort eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs zu beantragen.

Der Beruf des Krankenpflegers hat Anspruch auf das System des europäischen Berufsausweises (https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_fr.htm).

Der Beruf des Krankenpflegehelfers

In Frankreich ist der Beruf des Krankenpflegehelfers Personen zugänglich, die einen staatlichen Abschluss als Krankenpflegehelfer (DEAS), die Befähigungsbescheinigung für die Funktionen des Krankenpflegehelfers oder eine Berufsausbildung als Krankenpflegehelfer vorweisen können.
Die Bewerber aus der EU müssen ein als gleichwertig betrachtetes Berufszeugnis vorlegen können. Der Bewerber ist verpflichtet, sich mit der Dreets am gewünschten Niederlassungsort in Verbindung zu setzen.

Der Beruf des Masseurs–Physiotherapeuts

In Frankreich bleibt der Beruf des Masseurs – Physiotherapeuts den Inhabern des staatlichen Abschlusses als Masseur – Physiotherapeut vorbehalten. Die Fachleute können ihren Beruf als Selbstständige oder als abhängig Beschäftigte ausüben.

Der Bewerber der EU muss sich mit der Dreets des gewünschten Niederlassungsorts in Verbindung setzen.
Im Fall der Anerkennung seines Abschlusses und der Genehmigung zur Ausübung seines Büros ist er verpflichtet, sich mit dem Conseil Départemental des Verbands der Physiotherapeuten in Verbindung zu setzen, um sich eintragen zu lassen.

Der Beruf des Physiotherapeuten hat Anspruch auf das System des europäischen Berufsausweises (https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_fr.htm).

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