Sie haben den Wunsch, im Lebensmittelsektor in Frankreich zu arbeiten

Die handwerklichen Berufe im Lebensmittelsektor: Wurstwaren, Fleischerei, Bäckerei.

Die Berufe des Fleischers, Wurstmachers, Bäckers oder Eiskremherstellers sind reglementierte Berufe.

Die Bewerber aus der EU, die den Wunsch haben, selbständig zu arbeiten, sind verpflichtet, dieselben Bedingungen einzuhalten, wie für die anderen handwerklichen Berufe, und sich mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.
Haben Sie den Wunsch, in einem Unternehmen als abhängige Beschäftigte zu arbeiten, können Sie eine Bescheinigung beim ENIC-NARIC-Zentrum Frankreich beantragen.

Der Beruf des Gastwirts

Der Beruf des Gastwirts ist in Frankreich nicht reglementiert. Es ist nicht erforderlich, einen entsprechenden Abschluss zu haben, um ein Restaurant zu eröffnen (CAP (Berufsbefähigungsnachweis), BEP (Berufsschulabschluss), Bac pro (berufsbildendes Abitur) usw.).
Es ist jedoch erforderlich, im Besitz einer „Restaurantlizenz“ zu sein, für die eine 14-stündige Schulung zu absolvieren ist, die sich auf die Hygieneregeln im Gaststättengewerbe bezieht. Die Schulungen werden von den Handels- und Industriekammern oder von zugelassenen privaten Schulungseinrichtungen angeboten.