Die europäische Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verfolgt das Ziel, das gegenseitige Anerkennungssystem der Berufsqualifikationen zu koordinieren. Diese Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz. Um den beeindruckenden Änderungen der Erziehungs- und Bildungssysteme der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2005/36/EG mit der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 umfassend geändert.

Die reglementierten Berufe

Die europäische Richtlinie gilt für die reglementierten BerufDie Ausübung dieser Berufe ist in jedem Land dem Besitz bestimmter Berufsqualifikationen untergeordnet. Um den Beruf auszuüben, ist es erforderlich, im Besitz eines spezifischen Abschlusses zu sein, um den Beruf auszuüben, Prüfungen wie beispielsweise Staatsexamen zu absolvieren und/oder sich bei einer Berufsorganisation anzumelden.

Es handelt sich um Berufe, die einer besonderen Kompetenz bedürfen, da sie bei ihrer Ausübung die Einhaltung von Sicherheits- und/oder Hygienenormen erfordern.

Die Richtlinie ermöglicht die Mobilität der Fachleute, die den Wunsch haben, ihren Beruf als Selbstständige oder Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auszuüben. Sie stellt im Übrigen Grundsätze über die Anerkennung der Berufszeugnisse auf, da jedes europäische Land eine besondere Qualifikation für die Ausübung einer reglementierten Berufstätigkeit fordert. Nach der Anerkennung Ihrer Berufszeugnisse wird Ihnen der Zugang auf den Beruf unter denselben Bedingungen wie die Bürger des Landes und die Personen, die hier ihren Abschluss gemacht haben, ermöglicht.

Trotz der Rechtsvorschriften kann die Mobilität von Fachleuten mit komplizierten Formalitäten verbunden sein. So gibt es reglementierte Berufe, die den europäischen Ländern gemein sind, und andere, die sich von einem Land zum anderen unterscheiden.