Die europäische Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verfolgt das Ziel, das gegenseitige Anerkennungssystem der Berufsqualifikationen zu koordinieren. Diese Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz. Um den beeindruckenden Änderungen der Erziehungs- und Bildungssysteme der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2005/36/EG mit der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 umfassend geändert.

Die nicht reglementierten berufe

Zahlreiche Berufe sind in Europa nicht reglementiert.
Ist der Beruf in dem Land, in dem Sie ihren Beruf ausüben möchten, nicht reglementiert, obliegt die Bewertung des Niveaus Ihres Abschlusses dem Arbeitgeber und ist sie Gegenstand der Verhandlung rund um den Arbeitsvertrag.
Ein Arbeitnehmer kann jedoch einschätzen, dass sein Abschluss oder seine Berufsqualifikation nicht voll anerkannt wird. In diesem Fall kann er sich an die europäischen nationalen Informationszentren für die akademische Anerkennung wenden, die es gibt: ENIC-NARIC-Zentren.