Die europäische Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verfolgt das Ziel, das gegenseitige Anerkennungssystem der Berufsqualifikationen zu koordinieren. Diese Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz. Um den beeindruckenden Änderungen der Erziehungs- und Bildungssysteme der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2005/36/EG mit der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 umfassend geändert.

Der Europäische berufsausweis

Der Europäische Berufsausweis (CPE) ist ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sein Ziel ist es, für die europäischen Bürger die Ausübung eines reglementierten Berufs in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erleichtern.

Es handelt sich hierbei nicht um eine materialisierte Karte, sondern um eine elektronische Bescheinigung, die belegt, dass die Berufsqualifikationen des Bürgers geprüft und von den zuständigen Behörden des Gastlands anerkannt wurden. Dieser Ausweis ist im Fall der langfristigen Niederlassung unbegrenzt gültig.

Der Europäische Berufsausweis kann gegenwärtig für fünf Berufe benutzt werden; Immobilienmakler, Gebirgsführer, Krankenpfleger, Physiotherapeut, Apotheker.