Der Arbeitsvertrag kann gekündigt werden :
  • vom Arbeitgeber = Entlassung
  • vom Arbeitnehmer = Kündigung
  • einvernehmlich = die vertragliche Kündigung

Die Entlassung

Entlassung aus nicht-disziplinarischem Grund

Haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag können Sie entlassen werden, ohne dass Ihnen ein fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen wäre.

Aus welchen Gründen kann mich mein Arbeitgeber entlassen?

Ihr Arbeitgeber kann Sie insbesondere aus folgenden Gründen entlassen :
  • aufgrund Ihrer mangelnden beruflichen Leistung (Inkompetenz, Ineffizienz, Unfähigkeit, die Tätigkeit zufriedenstellend auszuführen),
  • aufgrund unbefriedigender Ergebnisse infolge Ihrer mangelnden beruflichen Leistung oder fehlerhafter Leistung Ihrerseits,
  • aufgrund des Nachteils, der dem Unternehmen infolge Ihres wiederholten krankheitsbedingten Fernbleibens vom Arbeitsplatz entsteht, wenn Ihr Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, Ihnen einen angemessenen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, nachdem durch ein ärztliches Attest bescheinigt wurde, dass Sie körperlich nicht mehr an Ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden können,
  • aufgrund fehlender Verständigung oder Unstimmigkeiten, die zu Spannungen führen und das Betriebsklima oder das Klima in der Abteilung stören,
  • aufgrund Ihrer Weigerung, dass Ihr Arbeitgeber ein wichtiges Element Ihres

Arbeitsvertrages verändert (Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Tätigkeit des Arbeitnehmers).

Welchen Grund der Arbeitgeber auch nennen mag, dieser muss in jedem Falle „tatsächlich und ernst“ sein.

Muss mich mein Arbeitgeber zu einem vorherigen Gespräch bitten?

Beabsichtigt Ihr Arbeitgeber, Sie zu entlassen, ist er verpflichtet, Sie vorher zu einem Gespräch einzuladen – ungeachtet der Größe Ihres Betriebes, der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit oder des Kündigungsgrundes. Ihr Arbeitgeber hat darüber hinaus die im für Sie geltenden Tarifvertrag festgelegten Verfahrensregeln einzuhalten.

Er muss Sie mittels Einschreiben mit Rückantwort oder mittels persönlicher Übergabe des Briefes mit von Ihnen unterschriebener Empfangsbestätigung zu einem Vorgespräch einladen.

Dieser Brief muss folgende Angaben enthalten :
  • dass er die Absicht hat, Sie zu entlassen,
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Gesprächs,
  • das Angebot, dass Sie sich von einem Mitarbeiter des Betriebes oder, wenn es keinen Personalvertreter gibt, von einem externen Berater aus einer Liste des Präfekten vertreten lassen können, die im Rathaus des Wohnsitzes des Arbeitnehmers oder bei der „Direction Départementale du Travail“ (Direktion für Arbeit im Departement) hinterlegt ist.

Das Vorgespräch sollte möglichst während Ihrer Arbeitszeit stattfinden, jedoch hindert nichts den Arbeitgeber daran, das Gespräch ausserhalb der Arbeitszeit festzulegen. Das Gespräch darf nicht weniger als fünf Arbeitstage nach Vorlage des Einschreibebriefes oder der persönlichen Übergabe des Einladungsschreibens stattfinden. Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern. Außerdem können Sie die Anwesenheit eines Dolmetschers verlangen.

Welche Form muss die Entlassung haben?

Wenn Ihr Arbeitgeber trotz Ihrer Erklärungen bei seiner Entscheidung bleibt, Sie zu entlassen, muss er Ihnen dieses innerhalb einer Frist von frühestens zwei Tagen nach dem Gespräch per Einschreiben mit Rückantwort mitteilen.

Erfolgt dies nicht, kann Ihr Arbeitgeber dazu verurteilt werden, Ihnen eine Entschädigung wegen eines Verfahrensfehlers zu zahlen.

Welche Kündigungsfrist muss mein Arbeitgeber einhalten?

Bei einer Entlassung muss Ihr Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten, die sich nach der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit richtet :

BETRIEBSZUGEHÖRIGKEITKÜNDIGUNGSFRIST
weniger als 6 Monatekeine gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist
6 Monate bis 2 Jahre1 Monat
über 2 Jahre2 Monate

Anmerkung: Es handelt sich hierbei um Mindestzeiten. Ihr Arbeitgeber oder der für Sie geltende Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen.

Ihr Arbeitgeber kann Sie von der Ausübung der Kündigungsfrist entbinden, muss Ihnen jedoch dafür eine Ausfallentschädigung in Höhe der Ihnen ansonsten zugestandenen Entgelte und Vorteile zahlen, welche Sie erhalten hätten, wenn Sie gearbeitet hätten.

Ihre Kündigungsabfindung

Entlässt Sie Ihr Arbeitgeber, haben Sie Anspruch auf eine Abfindung (außer bei schwerem Fehler Ihrerseits), sofern Sie mindestens 1 Jahr im Betrieb beschäftigt sind.

Die Abfindung errechnet sich künftig auf die gleiche Art und Weise bei einer Entlassung aus persönlichen Gründen wie bei einer Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen. Die Höhe der Entschädigung liegt bei 1/5 eines Monatslohns pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Hinzu kommen 2/15 Monatslohn pro Jahr Betriebszugehörigkeit über 10 Jahre.

BETRIEBSZUGEHÖRIGKEITABFINDUNG: (MINDESTHÖHE)
weniger als 1 JahrKeine
1 bis 10 Jahre1/5 eines Monatslohns pro Jahr Betriebszugehörigkeit
länger als 10 Jahre1/5 eines Monatslohns pro Jahr Betriebszugehörigkeit + 2/15 des Monatslohns

Anmerkung: Es handelt sich um Mindestabfindungen. In Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können höhere Abfindungen vereinbart sein.

Entlassung wegen Fehlverhaltens 

Ihr Arbeitgeber kann sich entschließen, Sie wegen Ihres Verhaltens zu entlassen, welches er als fehlerhaft ansieht. Allerdings muss Ihr Fehlverhalten von einer bestimmten Schwere sein (grobes, schwerwiegendes oder gravierendes Fehlverhalten) und es darf nicht bereits vorher aus gleichem Grund sanktioniert worden sein (z.B. Abmahnung).

Im Übrigen hat Ihr Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt, da er von Ihrem Fehlverhalten Kenntnis genommen hat, höchstens 2 Monate Zeit, um ein Kündigungsverfahren einzuleiten.

Muss mich mein Arbeitgeber zu einem Vorgespräch einladen?

Wenn Ihr Arbeitgeber ihnen ein grobes, schwerwiegendes oder gravierendes Fehlverhalten vorwirft, ist er verpflichtet, vorher ein Gespräch mit Ihnen darüber zu führen, ungeachtet der Größe des Unternehmens, der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit oder den Grund der Entlassung.

Darüber hinaus muss Ihr Arbeitgeber die gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Verfahrensregeln einhalten.

Er muss Sie per Einschreiben mit Rückantwort oder mittels persönlicher Übergabe des Briefes mit von Ihnen unterschriebener Empfangsbestätigung zu einem Vorgespräch einladen.

Dieser Brief muss folgende Angaben enthalten :
  • dass er die Absicht hat, Sie zu entlassen,
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Gesprächs,
  • das Angebot, dass Sie sich von einem Mitarbeiter des Betriebes oder, wenn es keinen Personalvertreter gibt, von einem externen Berater aus einer Liste des Präfekten vertreten lassen können, die im Rathaus des Wohnsitzes des Arbeitnehmers oder bei der „Direction Départementale du Travail“ (Direktion für Arbeit im Departement) hinterlegt ist.

Das Vorgespräch sollte möglichst während Ihrer Arbeitszeit stattfinden und darf frühestens fünf (5) Arbeitstage nach Vorlage des Einschreibebriefes oder der persönlichen Übergabe des Einladungsschreibens stattfinden. In dem Gespräch haben Sie das Recht, Ihre Meinung zu äußern. Sie können die Anwesenheit eines Dolmetschers verlangen.

Welche Form muss die Entlassung haben?

Wenn Ihr Arbeitgeber beschließt, sie wegen eines Fehlverhaltens zu entlassen, muss er Ihnen diese Entlassung innerhalb einer Frist von längstens 1 Monat nach dem Vorgespräch per Einschreiben mit Rückantwort mitteilen. Das Entlassungsschreiben muss zwingend die Gründe für Ihre Entlassung enthalten. Diese müssen präzise sein und alle erforderlichen Details enthalten, um Ihnen zu erläutern, inwiefern die Ihnen vorgeworfenen Fakten von hinreichender Schwere sind, dass Ihr Arbeitgeber Sie fristlos entlässt.

Bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die Entlassung mitteilt, hat dieser die Möglichkeit, Sie „vorsorglich“ zu suspendieren, bis er die endgültige Entscheidung getroffen hat.

Auswirkungen meiner Entlassung

Die Auswirkungen der Entlassung entsprechen der Art des von Ihrem Arbeitgeber als Rechtfertigung dieser Entlassung angegebenen Fehlverhaltens.

Beschließt Ihr Arbeitgeber, Sie aufgrund eines groben Fehlverhaltens zu entlassen, muss er die Kündigungsregeln einhalten und Ihnen eine Abfindung und Urlaubsgeld bezahlen.

BETRIEBSZUGEHÖRIGKEITKÜNDIGUNGSFRIST
weniger als 6 MonateKeine gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist
6 Monate bis 2 Jahre1 Monat
länger als 2 Jahre2 Monate

Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber seine Absicht kundgetan hat, den Arbeitsvertrag zu beenden, d.h. am Tag des Versands des Einschreibens mit Rückantwort, mit dem Ihnen die Entlassung mitgeteilt wird.

In Ihrem Tarifvertrag kann es die Möglichkeit geben, dass Sie sich während der Kündigungsfrist frei nehmen dürfen, um einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Ihr Arbeitgeber kann Sie im Übrigen von der Inanspruchnahme eines Teils oder der gesamten Kündigungsfrist befreien. In diesem Falle muss er Ihnen eine Abfindung in Höhe der Ihnen bei Ausübung der Kündigungsfrist zugestandenen Löhne und Vorteile bezahlen.

  • Beschließt Ihr Arbeitgeber, Sie aus schwerwiegendem Grund zu entlassen, muss er den Arbeitsvertrag schnell beenden, d.h. binnen einer Frist von höchstens einem (1) Monat. Es gibt weder eine Kündigungsfrist, noch erhalten Sie eine Abfindung. Allerdings behalten Sie Ihr Urlaubsgeld.
  • Beschließt Ihr Arbeitgeber, Sie aus gravierendem Grund zu entlassen, muss er den Arbeitsvertrag schnell beenden. Es gibt weder eine Kündigungsfrist, noch erhalten Sie eine Abfindung, noch Urlaubsgeld. Darüber hinaus kann Ihr Arbeitgeber Sie auf Schadenersatz verklagen.