Mise à jour : 24/11/2022
Im EU-Recht gilt eine einfache Regel: Personen, die in mehreren Ländern der Europäischen Union arbeiten, können nur in einem einzigen Land in die Sozialversicherung einzahlen.
So kann eine Person, die in einem Nachbarland erwerbstätig ist und in ihrem Wohnsitzland im Homeoffice arbeitet, nur in einem Land sozialversicherungspflichtig sein.
In diesem Fall besteht die Sozialversicherungspflicht für den Grenzgänger somit weiterhin im Tätigkeitsstaat, wenn die Arbeit im Homeoffice in seinem Wohnsitzland nicht 25 % seiner Gesamtarbeitszeit bzw. seines Arbeitsentgelts übersteigt.
Bemessungsgrundlage für diese Schwelle ist ein Kalenderjahr.
Wird diese Schwelle überschritten (d. h. wenn der Anteil der Arbeit im Wohnsitzland an der Arbeitszeit/am Arbeitsentgelt 25 % oder höher ist), wird der Arbeitnehmer in seinem Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig und muss auf sein gesamtes Einkommen Beiträge leisten.
Ein Problem im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie: Was geschieht, wenn diese Schwelle überschritten wird?
Besondere Umstände des Homeoffice während der Covid-19-Pandemie
Die für die französische Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde, die „Direction de la sécurité sociale“ (DSS), bewertet die aktuelle Situation als einen Fall höherer Gewalt. Das unter außergewöhnlichen Umständen eingeführte Arbeiten im Homeoffice dürfte somit nicht dazu führen, dass der betroffene Arbeitnehmer einem anderen Sozialversicherungssystem als bislang unterliegt.
Derzeit ist diese Flexibilität für Telearbeiter an der Grenze bis zum 30. Juni 2023 gültig.
Demnach ist für den Fall, dass die Schwelle von 25 % aufgrund der Covid-19-Pandemie ausnahmsweise überschritten wird, vorgesehen, dass der Grenzgänger weiterhin in seinem Tätigkeitsstaat sozialversicherungspflichtig bleibt (und nicht in die Sozialversicherung in seinem Wohnsitzland wechseln muss).
Diese Fragen wurden den in den anderen europäischen Ländern für die Sozialversicherung zuständigen Stellen vorgelegt. Eine Bestätigung der Möglichkeit einer solchen Abweichung von der Regel in der EU steht noch aus.