In Belgien hat jede Gemeinschaft ihre eigene offizielle Landesprache. In der Flämischen Gemeinschaft (Flandern) wird Niederländisch, in der Französischen Gemeinschaft (Wallonie) Französisch und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Ostbelgien) Deutsch gesprochen. In Brüssel, das die Hauptstadt Flanderns ist, zugleich aber auch zur Französischen Gemeinschaft gehört, werden dementsprechend zwei Sprachen verwendet: Französisch und Niederländisch.

Fremdsprachenunterricht wird an den belgischen Regelschulen schrittweise im Laufe der Schulzeit eingeführt. Allerdings wird in dem zur Großregion gehörenden Teilgebiet Belgiens mit dem Lernen einer Fremdsprache am spätesten begonnen. In den verschiedenen Bildungssystemen in Europa spielt der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen nur in der Föderation Wallonie-Brüssel und in England keinerlei Rolle im Pflichtunterricht.

Die Sprachgesetzgebung

In den Gesetzen über den Sprachengebrauch sind Vorschriften für den Fremdsprachenunterricht in Belgien festgelegt.

  • So ist das Unterrichten von Niederländisch als Zweitsprache in den 19 Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt obligatorisch.
  • Ebenfalls vorgeschrieben ist Niederländischunterricht in den an der sogenannten „Sprachgrenze“ gelegenen wallonischen Gemeinden, d. h. in Comines-Warneton (Komen-Waasten), Mouscron (Moeskroen), Flobecq (Vloesberg) und Enghien (Edingen).
  • In den Gemeinden Malmedy, Waimes (Weismes), Baelen, Plombières (Bleyberg) und Welkenraedt (Welkenrath) kann als Zweitsprache entweder Deutsch oder Niederländisch gewählt werden.
  • In den anderen wallonischen Gemeinden kann Niederländisch, Englisch oder Deutsch die Zweitsprache sein.

Im Sekundarbereich

Sekundarstufe 1: 7. und 8. Klasse (12 bis 14 Jahre) 
Die erste lebende Fremdsprache („moderne Sprache“) steht für die erste Stufe des Sekundarbereichs in einem Umfang von 4 Wochenstunden in der Stundentafel.

Sekundarstufe 2: 9. und 10. Klasse (14 bis 16 Jahre)
Die zweite Fremdsprache („moderne Sprache“ II) wird in der 9. Klasse eingeführt.

Sekundarstufe 3: 11. und 12. Klasse (16 bis 18 Jahre)
In der Sekundarstufe 3 kann eine dritte Fremdsprache gewählt werden.

Die Sprachgesetzgebung

In der Wallonie können die zweite und die dritte Fremdsprache aus folgenden Sprachen ausgewählt werden: Niederländisch, Englisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch und Arabisch.

Immersives Lernen

Das Lernen von Fremdsprachen durch Immersion wird in allen Bildungszweigen angeboten: im allgemeinbildenden, technischen, künstlerischen und beruflichen Sekundarunterricht.

Die Einrichtungen dürfen immersives Lernen in maximal zwei Sprachen anbieten – ein Schüler/eine Schülerin kann jedoch nur für eine einzige Sprache Immersionsunterricht wählen.

8 bis 13 Unterrichtsstunden/Woche stehen für immersives Lernen zur Verfügung, zu denen in der Sekundarstufe 1 noch Unterrichtsstunden für ergänzende Aktivitäten hinzukommen können.

Die Prüfungen in den Fächern, die in der „Immersionssprache“ unterrichtet werden, finden ebenfalls in dieser Sprache statt.

Den Fremdsprachenunterricht durch Immersion übernimmt im Idealfall eine Person, deren Muttersprache die Immersionssprache ist, oder – wenn dies nicht möglich ist – eine Person, die diese Fremdsprache wie eine Muttersprache beherrscht.

Eine Übersicht über die Sekundarschulen, die immersives Lernen anbieten, finden Sie auf dem Bildungsportal der Föderation Wallonie-Brüssel: http://www.enseignement.be/index.php?page=23793

Die Sprachprogramme im Sekundarbereich

  • Schuman-Programm
    Das Schuman-Programmbietet den Schülerinnen und Schülern der zweiten, dritten und vierten Jahrgangsstufe im Sekundarbereich (13, 14 und 15 Jahre) mit einem ausreichenden Sprachniveau die Möglichkeit zu einem Austausch mit deutschen Schülerinnen und Schülern. Der individuelle Austausch (2 oder 4 Wochen) findet bei einer Gastfamilie im Saarland oder in Rheinland-Pfalz statt, gefolgt von einem Aufenthalt des deutschen Partnerschülers/der Partnerschülerin in der belgischen Familie. Das Schuman-Programm wurde durch eine Vereinbarung zwischen der Schulverwaltungsbehörde Académie de Nancy-Metz und den Bildungsministerien des Großherzogtums Luxemburg, des Saarlandes, von Rheinland-Pfalz und der Föderation Wallonie-Brüssel ins Leben gerufen.
    Informationen unter: www.dri.cfwb.be
  • Das Programm EXPEDIS
    EXPEDIS ist ein Programm der Föderation Wallonie-Brüssel, das die Möglichkeit bietet, in der Sekundarstufe 2 oder 3 (9. bis 12. Klasse) eine schulische Einrichtung im Ausland zu besuchen. Die Dauer des Aufenthalts kann zwischen einem Monat und einem ganzen Schuljahr liegen. Nach dem Auslandsaufenthalt wird der im Ausland besuchte Unterricht in Belgien anerkannt und als integraler Bestandteil des belgischen Curriculums betrachtet.
  • Programm eTwinning
    Über das europäische Portal http://www.etwinning.net haben Lehrkräfte die Möglichkeit, sich mit Kollegen in anderen Ländern online auszutauschen und Projekte zu entwickeln, die den Schülerinnen und Schülern zugutekommen.

Die Europäischen Schulen

Die Zielsetzung der Europäischen Schulen liegt in der Erteilung von mehrsprachigem und multikulturellem Unterricht für Kinder in der Vorschule sowie im Primar- und Sekundarbereich.

Pädagogische Grundsätze: Die Vorrangstellung der Muttersprache der Schüler/-innen (L1) bleibt gewahrt. An jeder Schule gibt es mehrere Sprachabteilungen. Die Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für die Muttersprache) und die Sachfächer sind in allen Sprachabteilungen gleich.

Bei der Zulassung haben Schüler/-innen mit Eltern, die bei europäischen Institutionen beschäftigt sind, Vorrang; für Kinder von Eltern, die nicht Mitarbeiter einer europäischen Institution sind, ist ein (relativ hohes) Schulgeld zu entrichten.

Europäische Schule in Brüssel

Der Besuch der Europäischen Schule in Brüssel, die drei verschiedene Stufen umfasst (Kindergarten, Grundschule und Sekundarschule) wird mit dem Europäischen Abitur abgeschlossen. Es wird in acht Sprachabteilungen unterrichtet: Englisch, Dänisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Ungarisch, Italienisch und Polnisch. http://www.eeb1.com/