In den luxemburgischen Krankenhäusern stellen die Grenzgänger somit die Hälfte der beschäftigten Krankenpfleger dar. Die Franzosen sind mehrheitlich (26% der Grenzgänger). Ihnen folgen zu gleichen Anteilen deutsche (14 %) und belgische (13 %) Krankenpfleger.

Der Beruf des für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegers gehört in Ansehung der Europäischen Richtlinie 2013/55 EU[1] zu den reglementierten Berufen mit sektoriellen Regelungen, was der automatischen Anerkennung entspricht. Die Bewegungsfreiheit der Krankenpfleger wird damit in Europa erleichtert.

Einrichtung einer Praxis als Selbstständiger im Gesundheitswesen in Luxemburg

Sie haben den Wunsch, sich als selbstständiger Krankenpfleger in Luxemburg niederzulassen sich einer Praxis als Partner anzuschließen.

Nach der Anerkennung Ihrer Abschlüsse und der Erlangung einer Genehmigung zur Ausübung des Berufs sind die nachstehenden Etappen erforderlich :
  • Ihre Eintragung in das Berufsregister,
  • Ihr Beitritt zum Centre Commun de la Sécurité Sociale (Allgemeine Sozialversicherung CCSS) als Selbstständiger. Dies ermöglicht es Ihnen, sich im Rahmen der Ausübung ihres Berufs vor den Risiken von Krankheit – Mutterschaft, Berufsunfall, Pension und Pflegeversicherung zu schützen.
  • Ihre Anmeldung beim Finanzamt (Administration des Contributions directes).
  • Ihre Anmeldung beim Verein der luxemburgischen Krankenschwestern und Krankenpfleger.

Das ärtzliche Personal muss die Berufsethik der Gesundheitsfachkräfte in Luxemburg beachten.