In den luxemburgischen Krankenhäusern stellen die Grenzgänger somit die Hälfte der beschäftigten Krankenpfleger dar. Die Franzosen sind mehrheitlich (26% der Grenzgänger). Ihnen folgen zu gleichen Anteilen deutsche (14 %) und belgische (13 %) Krankenpfleger.

Der Beruf des für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpflegers gehört in Ansehung der Europäischen Richtlinie 2013/55 EU[1] zu den reglementierten Berufen mit sektoriellen Regelungen, was der automatischen Anerkennung entspricht. Die Bewegungsfreiheit der Krankenpfleger wird damit in Europa erleichtert.

Die Berufe des Fachkrankenpflegers

Die Krankenpfleger haben in unterschiedlichen Sektoren die Möglichkeit, sich zum Fachkrankenpfleger weiterzuentwickeln: Intensivstation, Pädiatrie, Psychiatrie, Organisation usw. Andere medizinische Spezialitäten sind denkbar, aber wir konzentrieren uns auf die reglementierten Fachberufe.

In Luxemburg ist es ausgesprochen problematisch, qualifizierte Profile insbesondere für Posten im Operationssaal oder auf der Intensivstation zu finden. Die luxemburgischen Pflegeeinrichtungen haben einen großen Bedarf an derartigen Kompetenzen. Aus diesem Grund besteht die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Arbeitskräften.

Die Ausbildung in Luxemburg

In Luxemburg haben die für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger die Möglichkeit, im Zuge einer zweijährigen Ausbildung ein Fachkompetenz zu erwerben, ganz gleich, ob sie einen luxemburgischen oder ausländischen Abschluss haben. Für den Zugang zur Ausbildung, die im Lycée Technique des Professions de Santé (im berufsbildenden Gymnasium für Berufe des Gesundheitswesens) organisiert wird, ist die Kenntnis der deutschen, französischen, luxemburgischen Sprache erforderlich.

Im Bereich der Anästhesie und Intensivpflege spezialisierter Krankenpfleger (reglementierter Beruf)

Auf der Intensivstation überwacht, pflegt und begleitet der im Bereich der Anästhesie und Intensivpflege spezialisierte Krankenpfleger den Patienten. Im Operationssaal gewährleistet er die Betäubung und die Überwachung der Herz- und Atemfunktionen des Patienten vor und nach der Operation. Er überwacht den Patienten in der Aufwachphase und gewährleistet die erforderliche Betreuung.

Im Bereich der Pädiatrie spezialisierter Krankenpfleger (reglementierter Beruf)

Der im Bereich der Pädiatrie spezialisierte Krankenpfleger gewährleistet präventive, heilende und schmerzlindernde Pflegeleistungen für Frühgeborenem Neugeborene, Kinder und Jugendliche. Sein Abschluss ermöglicht es ihm, im Krankenhaus, in der Krippe, in Schulen zu arbeiten oder Kinder in Ferienlager zu begleiten.

Im Bereich der Psychiatrie spezialisierter Krankenpfleger (reglementierter Beruf)

Der im Bereich der Psychiatrie spezialisierte Krankenpfleger versorgt Personen unterschiedlichen Alters, die unter psychologischen oder psychiatrischen Störungen, Abhängigkeiten oder geistigen Behinderungen leiden. Seine Arbeit besteht überwiegend in der Gestaltung der Beziehung zum Patienten oder zu einer Patientengruppe.

Diplomierter Krankenpfleger (reglementierter Beruf)

Der diplomierte Krankenpfleger kann die beruflichen Techniken des Krankenpflegers in Krankenhäusern ausüben. Er ist unter anderem berechtigt, Überwachungs-, Monitoringfunktionen auszuüben oder die Leitung einer Krankenschwesterschule oder des Pflegepersonals zu übernehmen.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Fachkrankenpflegern 

Eine automatische Anerkennung der ausländischen Abschlüsse von Fachkrankenpflegern gibt es nicht.

Der in einem anderen Land als Luxemburg erworbene Abschluss als Fachkrankenpfleger kann einzig unter den nachstehenden Bedingungen anerkannt werden :

Sofern er einen postsekundären Ausbildungszyklus in Vollzeit mit einer Dauer von zwei Jahren bzw. vier Semestern oder einhundertdreiundzwanzig ECTS (European Credit Transfer System) einer in dem Staat, in dem er ansässig ist, anerkannten Ausbildungsstätte absolvierte,

Und sofern der Inhaber des Abschlusses oder des Titels im Besitz der erforderlichen Qualifikationen ist, um im Staat, in dem der Abschluss oder der Titel zuerkannt wurde, Zugang zum Beruf des Fachkrankenpflegers zu haben, sofern dieser Beruf des Fachkrankenpflegers in diesem Staat reglementiert ist.

Im fall spürbarer Differenzen auf Ebene der Ausbildungsprogramme ist der Bewerber verpflichtet :
  • Sich je nach Wahl des Bewerbers einer Eignungsprüfung oder einem Anpassungslehrgang zu unterziehen,
  • Eine Berufserfahrung in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder einem Drittland nachweisen, sofern die Ausbildungsdauer im Ausland zumindest ein Jahr weniger als die Ausbildungsdauer in Luxemburg ist. Die für die Anerkennung des Studiums geforderte Berufserfahrung muss zumindest dem Zweifachen der fehlenden Ausbildungszeit entsprechen.
Die Zulassungsanträge sind zu senden an :

Ministère de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse (Ministerium für Bildung, Kinder und Jugendliche)
Service de la Reconnaissance des diplômes
18-20 Montée de la Pétrusse
L-2327 Luxemburg
Tel. : (+352)247-85910
reconnaissance@men.lu

Die Antragsformulare und die Liste der im Anhang beizufügenden Unterlagen sind der Website der luxemburgischen Anlaufstelle , https://guichet.public.lu, Rubrik Ausbildung, zu entnehmen.