Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

FAQ

Frankreich - Deutschland

Formation du demandeur d’emploi
Zurück zu den FAQs

Sozialversicherung

Ich bin in Deutschland versichert und wohne in Frankreich, habe ich Anspruch auf die deutsche Pflegeversicherung?

Sollten Sie in Deutschland versichert sein (z. B. wenn Sie nur ein deutsches Gehalt oder eine deutsche Rente beziehen), zahlen Sie in die deutsche Pflegeversicherung ein. Eine kleine Besonderheit ist jedoch, dass Sie Geldleistungen (Pflegegeld) beziehen können, aber Sachleistungen (z. B. Haushaltshilfe) können auf französischem Staatsgebiet nicht von Deutschland übernommen werden. In Frankreich können Sie sich gerne an ein Centre Communal d’Action Sociale oder Ihr Département wenden, um mit Hilfe eines Assistenten des Sozialdienstes Ihre Ansprüche zu prüfen.