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Behandlungen in Europa

Soins en Europe
23/05/2024
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Juliette Lac-Bérière

Sagen Sie GEF, ich bin kein Grenzgänger, aber ich möchte mich in Europa behandeln lassen. Ist das möglich?

Ja, und hier ist die Zusammenfassung der wichtigsten Informationen!

Die europäische Gesetzgebung legt das Prinzip der Mobilität eines Patienten fest, d.h. ein Patient kann sich im europäischen Raum behandeln lassen und die Kosten für die Behandlung in dem Land erstattet bekommen, in dem er für seine Sozialversicherung Beiträge zahlt.

  • Sie wohnen in Frankreich und möchten sich in Deutschland behandeln lassen? Das ist möglich. Achtung, bestimmte Schritte sind erforderlich!
  • Sie wohnen in Deutschland, Belgien oder Luxemburg? Die Prinzipien sind die gleichen, aber wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Details der vorab genehmigungspflichtigen Behandlungen und die genauen administrativen Modalitäten zu erfahren.

Allgemeine Behandlungen

Für alle allgemeinen Behandlungen (z.B. Besuch bei einem Allgemeinarzt) müssen die Kosten zunächst vorgestreckt werden. Anschließend muss das Formular S3125 ausgefüllt werden, um eine Erstattung bei der Krankenkasse zu beantragen:

  • Achtung, die Erstattung kann die französische Kostenerstattung nicht übersteigen. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Zusatzversicherung, ob eine Erstattung möglich ist.
  • Achtung, wenn in Frankreich eine vorherige Genehmigung erforderlich ist (z.B. kieferorthopädische Behandlungen), muss diese auch bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung beantragt werden! Andernfalls ist eine Erstattung nicht möglich.
  • Praktischer Tipp: Der Antrag auf Erstattung ist online über Ihren ameli-Account unter „Meine Schritte“ und dann „Erstattung von Behandlungen im Ausland“ zugänglich. Sie müssen die erforderlichen Dokumente beifügen: bezahlte Rechnungen, Zahlungsnachweise (Kreditkartenbelege, Quittungen…) und ärztliche Verschreibungen. 

Schwere, geplante oder teure Behandlungen  

Bestimmte medizinische Leistungen können im Ausland nur mit vorheriger Genehmigung erstattet werden. Dazu gehören geplante sowie teure Behandlungen.

Schwere geplante Behandlungen sind im Voraus geplante Behandlungen, die der Hauptgrund für den Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz sind und die folgende Kriterien erfüllen:

  • Notwendigkeit einer mindestens eintägigen Krankenhausbehandlung (stationäre Behandlungen, Rehabilitationsbehandlungen und Kuren mit Krankenhausaufenthalt);
  • Oder die Nutzung hochspezialisierter und teurer medizinischer Infrastrukturen oder Geräte erfordern, die auf einer durch ministeriellen Erlass festgelegten Liste aufgeführt sind.

Für letztere ist ein S2-Formular erforderlich, das von der CPAM ausgestellt und in Luxemburg vorgelegt werden muss.

Antrag auf das S2-Formular: Antrag an den beratenden Arzt des „Centre national des soins à l’étranger (CNSE)“ per Post an folgende Adresse:

CPAM du Morbihan 
CNSE – Médecin-conseil 
rue Alexandra David Neel 
CS 80330 
56018 Vannes Cedex 

Der Antrag muss von einem detaillierten ärztlichen Attest Ihres Arztes begleitet werden, das unbedingt die Krankheit, die notwendigen Behandlungen, die Gründe, warum diese im Ausland durchgeführt werden müssen, das Land und die Einrichtung, in der die Behandlungen durchgeführt werden, sowie die Anfangs- und Enddaten des Behandlungszeitraums angibt.

Besondere Situationen

Medizinischer Notfall während privater Reisen?  

Nehmen Sie immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit, die zwei Jahre gültig ist. Ab dem Antrag ist eine Bescheinigung in Ihrem Ameli-Bereich verfügbar.

Und wenn ich in einer ZOAST-Zone wohne?  

Die Regeln der ZOAST gelten. Zum Beispiel, wenn Sie in der ZOAST-Zone Ardennen wohnen, können Sie sich im belgischen Teil der Zone (aufgelistete Einrichtungen) auf vereinfachte Weise behandeln lassen.

Achtung, wenn Sie in Belgien oder einem dritten Staat (z.B. Luxemburg) arbeiten, profitieren Sie nicht von den Bestimmungen der ZOAST-Zone. Um sich in Belgien behandeln zu lassen, gelten die in diesem Artikel beschriebenen Verfahren !

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