Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Stillzeit in Luxemburg

13/10/2025
Alice Raguccia

Mutterschaft, Stillen, Beruf… wie lässt sich das alles vereinbaren? Das luxemburgische Recht gibt eine klare Antwort: Stillen am Arbeitsplatz ist kein Privileg, sondern ein Recht.

Die Regelung zur Stillzeit ist in Artikel 336-3 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuches festgelegt. Konkret bedeutet dies, dass Sie auf Antrag Anspruch auf Stillzeit während Ihres Arbeitstages haben. Diese umfasst zwei Zeiträume von jeweils 45 Minuten, einen zu Beginn und einen am Ende Ihrer regulären Arbeitszeit.

Wenn Ihr Arbeitstag nur durch eine einstündige Pause unterbrochen wird, können diese beiden Zeiträume zu einer einzigen Stillzeit von 90 Minuten zusammengefasst werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn Sie Ihr Kind nicht in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes stillen können.

Zu beachten: Diese Zeit gilt als tatsächliche Arbeitszeit und wird normal vergütet.

Um diese Stillzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Das Gesetz legt keine bestimmte Frist fest: Sie können den Antrag also jederzeit stellen, sobald Sie dieses Recht in Anspruch nehmen möchten.

Außerdem ist in den Gesetzestexten keine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attests vorgesehen. In der Praxis kann der Arbeitgeber jedoch ein ärztliches Attest verlangen, das das Stillen bestätigt. In diesem Fall müssen Sie lediglich einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Arzt stellen und das Dokument Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Hier finden Sie ein Musteranschreiben, das Sie als Vorlage für Ihren Antrag auf Stillzeit bei Ihrem Arbeitgeber verwenden können: https://www.csl.lu/app/uploads/2020/12/mt-21-demande-en-vue-de-beneficier-dun-temps-dallaitement.docx .

In der Praxis wenden sich viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Fragen zur Anwendung dieses Rechts an uns. Hier finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf.

Ich arbeite in Teilzeit. Muss die Stillzeit, auf die ich Anspruch habe, proportional zu meiner Arbeitszeit gekürzt werden?

Die Antwort auf diese Frage hängt von Ihrer täglichen Arbeitszeit ab. Denn die Dauer und Häufigkeit der Stillzeit, die in Artikel L.336-3 garantiert ist, sind für einen „normalen Arbeitstag” vorgesehen. In Luxemburg beträgt der normale Arbeitstag 8 Stunden.

Ausgehend von dieser Feststellung gilt Folgendes:

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und dabei 8-Stunden-Tage leisten, haben Sie je nach Ihrer Situation Anspruch auf 2 x 45 Minuten oder 90 Minuten Stillzeit.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin arbeitet montags, dienstags, donnerstags und freitags zu 80 % und leistet volle Arbeitstage (8 Stunden): Sie hat Anspruch auf eine Stillzeit von 2 x 45 Minuten oder 90 Minuten, je nach ihrer Situation.

Wenn Ihre Arbeitstage weniger als 8 Stunden dauern, muss Ihre Stillzeit anteilig berechnet werden. Hier finden Sie eine Übersichtstabelle mit der Ihnen zustehenden Stillzeit, abhängig von Ihrer täglichen Arbeitszeit:

Tägliche ArbeitsdauerStillzeit
1 Stunde11,25 Minuten
2 Stunden22,50 Minuten
3 Stunden33,75 Minuten
4 Stunden1 x 45 Minuten
5 Stunden1 x 45 Minuten und 1 x 11,25 Minuten oder 56,25 Minuten
6 Stunden1 x 45 Minuten und 1 x 22,50 Minuten oder 67,5 Minuten
7 Stunden1 x 45 Minuten und 1 x 33,75 Minuten oder 78,75 Minuten
8 Stunden2 x 45 Minuten oder 90 Minuten

Wenn eine Arbeitnehmerin in Teilzeit arbeitet und ihre Arbeitszeiten von Tag zu Tag variieren, wird die Stillzeit an die an diesem Tag geleistete Arbeitszeit angepasst.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin arbeitet zu Beginn der Woche ganztägig 8 Stunden und am Mittwoch einen halben Tag 4 Stunden. Ihre Stillzeit wird entsprechend angepasst: Sie entspricht der einer Vollzeitbeschäftigten für die 8-Stunden-Tage und ist am Mittwoch auf 45 Minuten begrenzt.

Ist das Recht auf diese Stillzeit an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit geknüpft?

Nein, das Recht auf Stillpausen hängt von der Situation der stillenden Mutter ab und nicht von ihrer Betriebszugehörigkeit.

Sie können also auch dann davon profitieren, wenn Sie noch nicht lange im Unternehmen sind oder sich noch in der Probezeit befinden.

Genieße ich als stillende Frau besonderen Schutz?

Yes. If you are employed in Luxembourg and covered by health insurance, you are entitled to specific protective measures, including:

The right not to be required to work overtime

The right to request exemption from night work if it poses a risk to your health or safety (this exemption is valid until the child’s first birthday)

How long does the right to breastfeeding breaks last?

Under Luxembourg law, there is no legal provision limiting the duration of breastfeeding breaks granted to breastfeeding women.

Consequently, this right remains in force for as long as breastfeeding continues and can be certified by a medical certificate, if necessary.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt