Definition der Entsendung

Die Entsendung besteht in einer vorübergehenden Verwendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber:

  • an einem Ausführungsort, der sich vom mit dem Arbeitsvertrag vereinbarten Ort unterscheidet;
  • für eine befristete Dauer;
  • mit Beibehaltung eines Unterstellungsverhältnisses mit dem Unternehmen, das den Arbeitnehmer entsendet.

Die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland wirft Fragen in den drei besonderen Bereichen auf :

  • Sozialversicherung: In welchem Land tritt der Arbeitnehmer der Sozialversicherung bei und welche Formalitäten sind vom Arbeitgeber zu erledigen?
  • Arbeitsrecht : Welches Recht kommt für den Arbeitnehmer während der Dauer seines Auftrags im Ausland zur Anwendung?
  • Steuerrecht : In welchem Land hat der Arbeitnehmer seine Steuern zu zahlen?

Bitte vergessen Sie nicht, dass die Begriffe der „Entsendung“ in diesen drei Bereichen unabhängig bewertet werden.