Sie arbeiten in einem Nachbarland und fragen sich, wie Ihre zukünftige Rente aussehen wird? Dann sind Sie hier richtig!

Bei der Rente gilt ein Grundprinzip: Der europäischen Gesetzgebung zufolge schuldet Ihnen jeder Staat eine Rente, sobald Sie für ein Jahr Beiträge gezahlt haben.

Vergessen Sie also das Märchen von den 10 Jahren in Luxemburg oder den 5 Jahren in Deutschland: Was zählt, ist Ihre Berufstätigkeit in Europa!

Ihre Mitgliedschaft

In der EU ist eine einfache Regel gesetzlich verankert: Eine Person, die mehrere Einkommen in verschiedenen Ländern bezieht, kann nur in einem Sozialversicherungssystem Mitglied sein.

Damit sind mehrere Szenarien vorstellbar.

SIE BEZIEHEN EINE RENTE NUR AUS EINEM NACHBARLAND

Ihr Wohnsitz befindet sich in Frankreich, Sie beziehen aber nur eine Grenzgängerrente. In diesem Fall sind Sie Mitglied im Sozialversicherungssystem des Landes, das Ihnen Ihre Rente zahlt.

SIE BEZIEHEN MEHRERE RENTEN, U. A. EINE RENTE AUS IHREM WOHNSITZLAND

In diesem Fall sieht die EU-Gesetzgebung Folgendes vor: Sobald Sie eine Rente von Ihrem Wohnsitzland beziehen, sind Sie unabhängig von der Rentenhöhe Mitglied im Sozialversicherungssystem dieses Landes.

Beispiel: Ihr Wohnsitz befindet sich in Frankreich. Sie haben 5 Jahre in Frankreich gearbeitet und 35 Jahre in Luxemburg. Obwohl Ihre luxemburgische Rente höher ist, weil Sie dort viel länger gearbeitet haben, sind Sie für alle Ihre Renten Mitglied in der französischen Sozialversicherung.

SIE BEZIEHEN MEHRERE RENTEN, ABER KEINE AUS IHREM WOHNSITZLAND

Sie wohnen in Frankreich, haben aber keine französische Rente.

In diesem Fall sind Sie Mitglied im Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie am längsten gearbeitet haben.

SIE BEZIEHEN MEHRERE RENTEN, ARBEITEN ABER WEITER

In diesem Fall sind Sie für die Dauer Ihres Vertrags und/oder Ihres Auftrags Mitglied im Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten

Diese Regel gilt sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für Selbständige.