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Die Anerkennung von Ausländischen Diplomen

Mise à jour le 25/08/2026

Die Anerkennung ausländischer Diplome in Belgien

Die gute Nachricht zuerst: in den meisten Fällen brauchen Sie gar keine. Die Anerkennung ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Das Wesentliche

  • Eine Anerkennung ist nur für reglementierte Berufe vorgeschrieben.
  • Für alle übrigen Stellen entscheidet allein der Arbeitgeber über Ihre Qualifikation.
  • Die Anerkennung schulischer Abschlüsse ist Sache der Gemeinschaften, nicht des Bundesstaates.
  • Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bleibt auch ohne Pflicht nützlich, um Ihre Ausbildung lesbar zu machen.

Die beiden Wege unterscheiden

Reglementierter Beruf

  • Gesundheits- und Pflegeberufe
  • Rechtsberufe
  • Lehrberufe
  • Bestimmte technische Tätigkeiten
  • Mehrere Handwerksberufe bei Selbstständigkeit
  • Anerkennung vor der Aufnahme der Tätigkeit zwingend

Nicht reglementierter Beruf

  • Handel und Verkauf
  • Logistik und Transport
  • Industrie und Produktion
  • Verwaltung und Büro
  • Gastronomie
  • Keine Anerkennung nötig — der Arbeitgeber entscheidet

An wen Sie sich wenden

Weil Belgien ein Föderalstaat ist, gibt es keine einzige Anlaufstelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art Ihres Abschlusses und nach der Gemeinschaft:

  1. Schul- und HochschulabschlüsseZuständig ist die Gemeinschaft, in deren Gebiet Sie arbeiten wollen: die Deutschsprachige Gemeinschaft für Ostbelgien, die Föderation Wallonie-Brüssel für den französischsprachigen Teil. Sie stellen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.
  2. Reglementierte BerufeZuständig ist die Behörde, die den Beruf regelt — für Gesundheitsberufe der föderale öffentliche Dienst Volksgesundheit, für andere die jeweilige Fachbehörde. Erkundigen Sie sich vor der Bewerbung, nicht danach.
  3. Berufserfahrung ohne AbschlussSie kann in bestimmten Fällen berücksichtigt werden. Lassen Sie sich dazu vom ADG oder vom FOREM beraten — die Wege unterscheiden sich je nach Beruf.
⚠ Beginnen Sie früh

Ein Anerkennungsverfahren dauert mehrere Monate, und die häufigste Ursache für Verzögerung ist ein unvollständiges Dossier: fehlende beglaubigte Übersetzung, fehlender Nachweis über Stundenumfang und Inhalt der Ausbildung, fehlende Apostille. Sammeln Sie diese Unterlagen, bevor Sie eine Stelle in Aussicht haben — ein Arbeitgeber wartet selten sechs Monate.

Auch wenn keine Anerkennung vorgeschrieben ist: eine Gleichwertigkeitsbescheinigung oder eine einfache Übersetzung Ihres Abschlusses mit Angabe von Dauer und Inhalt hilft einem belgischen Personaler, der Ihr Ausbildungssystem nicht kennt. Das kostet wenig und öffnet Gespräche.

Häufige Fragen

Muss ich mein deutsches Diplom in Belgien anerkennen lassen?

Nur wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben wollen — Gesundheit, Recht, Lehre, bestimmte technische Tätigkeiten, mehrere Handwerksberufe bei Selbstständigkeit. Für Handel, Logistik, Industrie, Verwaltung oder Gastronomie entscheidet allein Ihr Arbeitgeber, ob Ihre Qualifikation genügt.

Wer ist zuständig?

Das hängt vom Abschluss und vom Gebiet ab. Schul- und Hochschulabschlüsse fallen in die Zuständigkeit der Gemeinschaften: die Deutschsprachige Gemeinschaft für Ostbelgien, die Föderation Wallonie-Brüssel für den französischsprachigen Teil. Reglementierte Berufe regelt jeweils die zuständige Fachbehörde.

Wie lange dauert das?

Rechnen Sie mit mehreren Monaten ab einem vollständigen Dossier. Die häufigsten Verzögerungsgründe sind eine fehlende beglaubigte Übersetzung oder ein fehlender Nachweis über Dauer und Inhalt Ihrer Ausbildung. Beginnen Sie, bevor Sie eine Stelle in Aussicht haben.

Lohnt sich eine Anerkennung, wenn sie nicht Pflicht ist?

Oft ja. Sie ordnet Ihre Ausbildung offiziell im belgischen System ein und erspart einem Personaler die Einschätzung eines ihm unbekannten Abschlusses. Das kann den Unterschied zwischen einer Einladung und einer Absage ausmachen — besonders wenn Sie sich außerhalb Ihres unmittelbaren Grenzgebiets bewerben.

Quellen, geprüft am 25. August 2026 — Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens · ADG · Le FOREM. Verfahren und Zuständigkeiten ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antragstellung.

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