Telearbeit in Deutschland
Sie arbeiten für einen deutschen Arbeitgeber und möchten von Frankreich aus telearbeiten? Die zentrale Frage: Wie weit können Sie gehen, ohne Ihre Sozialversicherung oder Ihre Besteuerung zu verändern? Hier die Schwellen, Regeln und Schritte, Stand 2026.
Ihre Reflexe als Grenzgänger
- Bleiben Sie unter 49,9 % Telearbeit von Frankreich aus, um die deutsche Sozialversicherung zu behalten (nur ein Arbeitgeber).
- Lassen Sie durch Ihren Arbeitgeber die A1-Bescheinigung beantragen (3 Jahre gültig).
- Prüfen Sie die steuerliche Auswirkung je nach Status: zu Hause in der Grenzzone zählen die Tage nicht zu den 45.
- Über 49,9 % oder bei 100 % Telearbeit wechselt Ihre Zugehörigkeit nach Frankreich.
🛡️ Sozialversicherung: Wo sind Sie versichert?
Unter 25 % ändert sich nichts; zwischen 25 und 49,9 % hält Sie die europäische Rahmenvereinbarung im deutschen System; darüber wechseln Sie nach Frankreich.
💵 Steuern: Welche Auswirkung je nach Status?
Mit Grenzgängerstatus bleibt die Telearbeit zu Hause in Frankreich steuerpflichtig und beendet den Status nicht.
⚠️ Punkte zur Vorsicht: Telearbeit zu 100 % von Frankreich aus: Sie unterliegen der französischen Sozialversicherung. Die Rahmenvereinbarung gilt nicht für Mehrfacharbeitgeber, mehrere Tätigkeiten oder Selbständige.
Alles über die Telearbeit in Deutschland
Häufige Fragen
Wie viele Telearbeitstage kann ich leisten und in der deutschen Sozialversicherung bleiben?
Bis zu 49,9 % Ihrer Arbeitszeit dank der europäischen Rahmenvereinbarung (mit einem einzigen Arbeitgeber und A1-Bescheinigung). Ohne Vereinbarung liegt die Basisschwelle bei 25 %.
Verliere ich durch Telearbeit meinen steuerlichen Grenzgängerstatus?
Nein: Die Telearbeit zu Hause in der Grenzzone gilt als in der Zone ausgeübt und zählt nicht zu den 45 Toleranztagen.
Was passiert, wenn ich zu 100 % von Frankreich aus telearbeite?
Sie unterliegen der französischen Sozialversicherung; Ihr Arbeitgeber muss die entsprechenden Schritte in Frankreich unternehmen.
Welche Schritte, um in Ordnung zu sein?
Ihr Arbeitgeber beantragt die A1-Bescheinigung bei der zuständigen Kasse und registriert sich ggf. in Frankreich (URSSAF-SFE, PASRAU).
⚖️ Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 883/2004; europäische Rahmenvereinbarung über grenzüberschreitende Telearbeit (1. Juli 2023); deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen. Allgemeine Information, die keine persönliche Beratung ersetzt.