Der Arbeitsvertrag in Luxemburg
Das luxemburgische Arbeitsrecht hat viele Besonderheiten — Vergütung, Arbeitszeit, einzuhaltende Kündigungsfristen. Hier finden Sie das Wesentliche zu den Verträgen, die Sie in Luxemburg unterschreiben können: Dauer, Inhalt, Gehalt, Urlaub und Feiertage.
Der Arbeitsvertrag in Luxemburg: das Wesentliche
In Luxemburg muss jede abhängige Beschäftigung durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt werden, der spätestens bei Arbeitsantritt vorliegt. Der CDI ist die Regel; der CDD bleibt die Ausnahme. In beiden Fällen kann eine Probezeit vorgesehen werden. Der Vertrag regelt außerdem die Vergütung (mindestens der SSM), die Arbeitszeit, die Überstunden, den Urlaub und die Feiertage. Ob Grenzgänger oder Gebietsansässiger — Sie haben dieselben Rechte.