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Die arbeitsbedingungen in Deutschland

Mise à jour le 25/08/2026

Die Arbeitsbedingungen in Deutschland

Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit, Kündigungsfristen: das gesetzliche Gerüst ist überschaubar. Entscheidend ist, dass Tarifverträge fast immer günstiger sind als das Gesetz — und dass Sie danach fragen müssen.

Das Wesentliche

  • Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden je Werktag, ausnahmsweise zehn.
  • Da das Gesetz sechs Werktage zählt, liegt die gesetzliche Obergrenze bei 48 Stunden pro Woche — nicht bei 40.
  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr.
  • Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate, mit zweiwöchiger Kündigungsfrist.
  • Danach gilt eine Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden je Werktag nicht überschritten werden. Da das Gesetz von sechs Werktagen pro Woche ausgeht, ergibt sich eine gesetzliche Höchstgrenze von 48 Wochenstunden.

Die tatsächlich vereinbarte Wochenarbeitszeit steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag und liegt in der Praxis meist zwischen 35 und 40 Stunden. Verwechseln Sie also nicht die gesetzliche Obergrenze mit Ihrem Vertrag.

Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage jährlich. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen, also vier Wochen. Tarifverträge gewähren regelmäßig mehr — 25 bis 30 Arbeitstage sind verbreitet.

⚠ Feiertage sind Ländersache

Die gesetzlichen Feiertage unterscheiden sich je nach Bundesland. Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben nicht dieselben Feiertage wie Luxemburg oder Belgien. Als Grenzgänger arbeiten Sie an manchen Tagen, an denen zu Hause alles geschlossen ist — und umgekehrt. Prüfen Sie den Kalender des Bundeslandes, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt.

Probezeit und Kündigungsfristen

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Danach gilt die gesetzliche Grundfrist: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist verlängert sich mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit — und zwar zugunsten des Arbeitnehmers.

Ein Kollektiv- oder Arbeitsvertrag kann günstigere Bedingungen vorsehen, nie ungünstigere als das Gesetz. Bevor Sie unterschreiben, lassen Sie den Vertrag durchsehen: unsere Juristen tun das kostenlos, auf Deutsch.

Häufige Fragen

Arbeite ich in Deutschland 40 oder 48 Stunden?

Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 48 Stunden pro Woche, weil das Arbeitszeitgesetz acht Stunden je Werktag erlaubt und sechs Werktage zählt. Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit ist eine andere Zahl und steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag — in der Praxis meist zwischen 35 und 40 Stunden. Die 48 sind eine Grenze, kein Sollwert.

Wie viel Urlaub steht mir mindestens zu?

24 Werktage im Jahr nach dem Bundesurlaubsgesetz. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also auch Samstage. Bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage. Die meisten Tarifverträge gewähren deutlich mehr.

Wie lange darf die Probezeit dauern?

Höchstens sechs Monate. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist beidseitig zwei Wochen. Danach gilt die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, die sich mit Ihrer Betriebszugehörigkeit verlängert.

Gelten für mich die deutschen oder die Feiertage meines Wohnlandes?

Die deutschen, und zwar die des Bundeslandes, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt — Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Als Grenzgänger werden Sie deshalb an manchen Tagen arbeiten, an denen zu Hause alles geschlossen ist. Prüfen Sie beide Kalender, bevor Sie Ihren Urlaub planen.

Quellen, geprüft am 25. August 2026 — Arbeitszeitgesetz · § 3 Bundesurlaubsgesetz · § 622 BGB.

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