Besteuerung der Grenzgänger
Wo zahlen Sie Ihre Einkommensteuer, wenn Sie in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten?
Das im Juli 1959 zwischen Frankreich und Deutschland unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Zusatzvereinbarungen legen den Grundsatz fest, dass die Einkommensteuer im Beschäftigungsland gezahlt wird — also in dem Land, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist der steuerliche Grenzgängerstatus.
Um Ihr Nettoeinkommen konkret zu schätzen, nutzen Sie unseren Rechner: Er berechnet den Übergang vom Brutto- zum Nettogehalt je nach Ihrem Grenzgängerstatus (Tarife 2026).
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