Ein Praktikum im Großherzogtum folgt einem eigenen Gesetz — und es kennt zwei Regime, die nicht dieselben Rechte auslösen: das Pflichtpraktikum aus Ihrem Lehrplan und das freiwillige Praxispraktikum außerhalb des Studiengangs. Das erste Kriterium ist immer die Dauer: sie entscheidet über Entgelt und über die Anmeldung bei der luxemburgischen Sozialversicherung.
Das Wichtigste
- Das Praktikum muss Ausbildungscharakter behalten: es darf weder einen fehlenden Beschäftigten ersetzen noch Arbeitsspitzen abdecken — sonst kann es in einen Arbeitsvertrag umgedeutet werden.
- Eine Konvention (Pflichtpraktikum) oder ein Vertrag (freiwilliges Praktikum) muss vor Praktikumsbeginn unterschrieben sein.
- Pflichtpraktikum: keine gesetzliche Höchstdauer. Freiwilliges Praktikum: höchstens 6 Monate innerhalb von 24 Monaten beim selben Praktikumsgeber.
- Es gilt luxemburgisches Arbeitsrecht: maximal 8 Std./Tag und 40 Std./Woche, Arbeitsschutz, arbeitsmedizinische Untersuchung, Schutz vor Belästigung.
- 26 Urlaubstage pro vollem Jahr, für ein kürzeres Praktikum anteilig.
Wer darf in Luxemburg ein Praktikum machen?
Schülerinnen, Schüler und Studierende jeden Alters, die an einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind oder einen Vollzeit- oder Teilzeitbildungsgang durchlaufen. Dazu kommen Personen, die einen ersten Hochschulzyklus abgeschlossen haben — für die Dauer von 12 Monaten nach Studienende.
Zwei Regime, zwei Logiken
Wie viel bekommen Sie?
Das Entgelt ist ein Prozentsatz des luxemburgischen Mindestlohns (SSM). Die Beträge basieren auf dem seit dem 1. Juni 2026 geltenden Mindestlohn (2 771,33 € unqualifiziert · 3 325,59 € qualifiziert):
| Situation | Satz | Monatliches Mindestentgelt |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum ab 4 Wochen | 30 % SSM unqualifiziert | 831,40 € |
| Freiwilliges Praktikum, 4 bis 12 Wochen | 40 % SSM unqualifiziert | 1 108,53 € |
| Freiwilliges Praktikum, 12 bis 26 Wochen | 75 % SSM unqualifiziert | 2 078,50 € |
| Praktikant mit Bachelor · 4 bis 12 Wochen | 40 % SSM qualifiziert | 1 330,24 € |
| Praktikant mit Bachelor · 12 bis 26 Wochen | 75 % SSM qualifiziert | 2 494,19 € |
| Praktikum unter 4 Wochen | — | Entgelt freiwillig |
Was in der Konvention stehen muss
Konvention (Pflichtpraktikum) und Vertrag (freiwilliges Praktikum) haben dieselben Pflichtangaben:
- die dem Praktikanten übertragenen Tätigkeiten;
- Beginn und Ende sowie die maximale wöchentliche Anwesenheitsdauer;
- die Regeln für genehmigte Abwesenheiten, insbesondere für Vorstellungsgespräche;
- gegebenenfalls das Entgelt;
- die Benennung eines Betreuers;
- etwaige weitere Vorteile;
- den Sozialversicherungsschutz, insbesondere die Unfallversicherung;
- die Regeln zur Beendigung, einseitig oder im Einvernehmen.
Bei einem ungerechtfertigten vorzeitigen Abbruch kann der Praktikant der Einrichtung und dem Betrieb den entstandenen Schaden ersetzen müssen (vertragliche Haftung, Art. 1147 Code civil). Zuständig ist das Arbeitsgericht.
Ihr Sozialversicherungsschutz, Fall für Fall
Zwei Größen entscheiden alles: die Höhe des Entgelts und die Dauer des Praktikums.
Praktikum von drei Monaten oder weniger pro Kalenderjahr
Sie sind von der Anmeldung zur luxemburgischen Kranken- und Rentenversicherung befreit. Fällig sind allein die Beiträge zur Unfallversicherung — die der Betrieb trägt und beim CCSS anmeldet.
Für die medizinische Versorgung nutzen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/EKVK). Sie ist kostenlos, wird von Ihrer Krankenkasse ausgegeben und deckt die medizinisch notwendige Behandlung. Beantragen Sie sie vor Praktikumsbeginn.
Praktikum von mehr als drei Monaten
Sie werden wie ein Beschäftigter behandelt und müssen bei allen Zweigen der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet werden — Krankheit, Rente, Unfall, Pflege. Bei einem freiwilligen Praktikum werden die Beiträge mindestens auf Basis des unqualifizierten Mindestlohns berechnet.
Folge für Sie: Ihre Versicherung im Wohnsitzland ruht für diese Zeit. Melden Sie Beginn und Ende Ihrer luxemburgischen Anmeldung Ihrer heimischen Krankenkasse — sonst entstehen Beitragslücken oder Doppelzahlungen.
Besonderheit für Praktikanten mit Wohnsitz in Frankreich
Liegt das Entgelt bei höchstens 4,50 €/Std. — der französischen Schwelle von 15 % der Stundenbeitragsbemessungsgrenze, Stand 2026 —, behalten Sie Ihren französischen Unfallversicherungsschutz über Ihre Bildungseinrichtung, und der luxemburgische Betrieb hat beim CCSS nichts zu melden.
Gut zu wissen: ist ein Elternteil in Luxemburg versichert, sind Sie wie ein Einwohner mitversichert und unterliegen der luxemburgischen Krankenversicherung.
Steuern — ohne böse Überraschung
Steuerlich behandelt Luxemburg das Praktikumsentgelt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: es wird grundsätzlich an der Quelle besteuert. Ihr Arbeitgeber kann bei der Administration des contributions directes (ACD) eine Befreiung vom Steuerabzug für die ersten sechs Praktikumsmonate beantragen — der Antrag liegt beim Betrieb, nicht bei Ihnen. Fragen Sie aktiv danach; stellt der Betrieb ihn nicht, holen Sie sich die Steuer am Jahresende über die Jahresabrechnung oder eine Steuererklärung zurück.
Im Wohnsitzland ist das Entgelt in jedem Fall zu erklären. Deutschland stellt in Luxemburg besteuerte Arbeitseinkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen frei, berücksichtigt sie aber beim Progressionsvorbehalt. Für Praktikanten mit Wohnsitz in Frankreich sind Praktikumsentgelte bis zur Höhe eines Jahres-Mindestlohns von der Einkommensteuer befreit.
Formalitäten vor dem Start
Sie sind Staatsangehöriger eines EU-Staats
Außer der Unterzeichnung von Konvention oder Praktikumsvertrag ist nichts zu erledigen. Nehmen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass mit.
Sie sind Drittstaatsangehöriger und halten sich in Luxemburg auf (Praktikum unter 3 Monaten)
Schengen-Visum für kurzen Aufenthalt, zu beantragen bei der luxemburgischen konsularischen Vertretung in Ihrem Land, mit Nachweis ausreichender Mittel (die Praktikumskonvention kann genügen). Für manche Staaten besteht Visumfreiheit — dann reicht der Pass.
Unter drei Monaten ist keine Arbeitserlaubnis nötig. Innerhalb von drei Tagen nach Ankunft: Beherbergungsmeldung durch den Vermieter oder Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung.
Sie sind Drittstaatsangehöriger und halten sich in Luxemburg auf (Praktikum über 3 Monate)
Erforderlich ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Praktikanten, die vor der Ankunft vorliegen muss. Der Antrag erfolgt formfrei aus dem Herkunftsland bei der Direction de l’immigration des luxemburgischen Außenministeriums oder einer diplomatischen Vertretung. Beizufügen: Praktikumskonvention, Mittelnachweis, Krankenversicherungsnachweis.
Bei Zustimmung erhalten Sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage und beantragen dann aus Ihrem Land ein Visum Typ D. Nach der Ankunft: Anmeldung bei der Gemeinde, danach Antrag auf einen Aufenthaltstitel für die Praktikumsdauer (höchstens 6 Monate, sofern das Studienprogramm nicht mehr vorsieht).
Nützliche Ausnahme: besitzen Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaats, in dem Sie wohnen, und halten sich nicht in Luxemburg auf, ist keine besondere Genehmigung erforderlich.
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