Belgien trennt zwei Situationen scharf: das Studienpraktikum, in Ihren Studiengang eingebettet und unvergütet, und die Convention d’immersion professionnelle (CIP) — ein freiwilliges Praktikum, auch nach dem Studium möglich und vergütet. In welche Schublade Sie fallen, ändert alles.
Das Wichtigste
- Der Praktikant ist im Königlichen Erlass vom 21. September 2004 definiert: jede Schülerin oder Studierende, die im Rahmen der Ausbildung bei einem Arbeitgeber tätig wird.
- Dreiseitige Konvention zwingend (Schule, Studierender, Betrieb), unterschrieben vor Praktikumsbeginn.
- Der Arbeitgeber muss eine Risikoanalyse des Arbeitsplatzes erstellen und der Schule vorlegen; das Blatt wird der Konvention beigefügt.
- Höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche Anwesenheit.
- Das Studienpraktikum ist kein Arbeitsvertrag: keine Vergütung — die Konvention bindet die Parteien aber gleichwohl.
Studienpraktikum oder CIP?
Was in der Konvention stehen muss
- Identität des Praktikumsbetreuers und des Praktikanten;
- Praktikumstage und -zeiten;
- Beschreibung der Aufgaben;
- Urlaubsregelung;
- Pflichten des Praktikanten;
- Regeln zur Beendigung.
Für Sie gilt die Arbeitsordnung der aufnehmenden Einrichtung: Arbeitszeiten, Hygiene und Sicherheit, arbeitsmedizinische Untersuchungen. Brechen Sie ohne berechtigten und schwerwiegenden Grund ab, können Sie dem Betrieb Schadensersatz schulden, und Ihre Bildungseinrichtung kann schulische Sanktionen verhängen.
Ihr Sozialversicherungsschutz
Sind Sie an einer Bildungseinrichtung außerhalb Belgiens eingeschrieben und absolvieren ein unvergütetes Studienpraktikum, werden Sie nicht bei der belgischen Sozialversicherung angemeldet. Sie behalten Ihre bisherige Krankenversicherung und nutzen Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/EKVK), die Sie vor der Abreise kostenlos bei Ihrer Kasse anfordern: sie deckt die medizinisch notwendige Behandlung während des Aufenthalts. Der Arbeitgeber muss keine DIMONA-Meldung abgeben.
| Etwaige Vergütung | Unfallversicherung |
|---|---|
| bis 4,50 €/Std. — französische Schwelle von 15 % der Stundenbeitragsbemessungsgrenze, Stand 2026 (gilt für Praktikanten mit Wohnsitz in Frankreich) | Französischer Schutz bleibt bestehen für die gesamte Praktikumsdauer; die Beiträge werden bei Ihrer Bildungseinrichtung erhoben. |
| über 4,50 €/Std. | Belgisches Recht anwendbar: der aufnehmende Betrieb muss die Arbeitsunfallversicherung abschließen und die Beiträge zahlen. |
| Vergütete CIP | Immer belgisches Recht: Anmeldung durch den Betrieb, Beiträge und Steuerabzug wie bei einer Beschäftigung. |
Drittstaatsangehörige müssen zwingend für Krankheitskosten abgesichert sein: prüfen Sie bei Ihrem heimischen Versicherer, ob er im Ausland leistet — andernfalls treten Sie für die Dauer des Aufenthalts einer belgischen Mutualität bei.
Steuern
Das unvergütete Studienpraktikum löst keine Steuerfrage aus. Beziehen Sie dagegen ein Entgelt — über eine CIP oder einen Studentenvertrag —, sind Ihre belgischen Einkünfte steuerpflichtig, und der Arbeitgeber behält einen Berufssteuervorabzug an der Quelle ein.
Unterhalb einer jährlich angepassten Grenze fällt keine Steuer an: für das Steuerjahr 2026 (Einkünfte 2025) liegt sie bei 15 971,43 € brutto. Der Betrag gilt nur, wenn Sie keine tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.
Im Wohnsitzland sind die in Belgien bezogenen Einkünfte in jedem Fall zu erklären. Deutschland stellt in Belgien besteuerte Arbeitseinkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen frei, berücksichtigt sie aber beim Progressionsvorbehalt.
Aufenthaltsformalitäten
Sie sind Staatsangehöriger eines EU-Staats
Einreise und Aufenthalt sind frei mit einem gültigen Personalausweis oder Pass. Je nach Dauer zwei Pflichten:
- Aufenthalt unter 3 Monaten: Anwesenheit innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise bei der Gemeindeverwaltung melden → Sie erhalten eine Anwesenheitserklärung.
- Aufenthalt über 3 Monate: innerhalb von 3 Monaten eine Registrierungsbescheinigung bei der Wohnsitzgemeinde beantragen, mit Ausweisdokument und Praktikumsbescheinigung Ihrer Einrichtung. Ihre Geltungsdauer ist auf die des Praktikums begrenzt (im Regelfall höchstens 5 Jahre).
Die Registrierung ist verpflichtend: andernfalls droht ein Verwaltungsbußgeld von 200 €.
Sie sind Drittstaatsangehöriger und halten sich in Belgien auf
Voraussetzungen: zwischen 18 und 30 Jahre alt, Praktikum in Vollzeit, im Anschluss an eine vorangehende Ausbildung, höchstens 12 Monate.
1. Praktikumsgenehmigung — beantragt vom Arbeitgeber: Antragsformular, Passkopie, von beiden Seiten unterschriebener Praktikumsvertrag. Befreiungen: Pflichtpraktika, die in Belgien oder einem EU-Staat absolviert werden, sowie Praktikanten bei einer belgischen Behörde oder einer in Belgien ansässigen internationalen Organisation des öffentlichen Rechts.
2. Aufenthaltsgenehmigung — von Ihnen zu beantragen, sobald die Praktikumsgenehmigung vorliegt und vor der Einreise: Kurzzeitvisum (Typ C) für ein Praktikum unter 3 Monaten, Langzeitvisum (Typ D) darüber. Unterlagen: Bescheinigung der Einrichtung, dass das Praktikum Teil einer Erstausbildung ist, und Nachweis ausreichender Mittel (Stipendium, Darlehen, Verpflichtungserklärung).
3. Nach der Ankunft — melden Sie sich innerhalb von 8 Werktagen beim Bevölkerungs- oder Ausländeramt Ihrer Gemeinde. Nach der Wohnsitzprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Eintragung im Ausländerregister (CIRE), gültig 1 Jahr und verlängerbar; sie eröffnet die Freizügigkeit im Schengen-Raum.
Der Mindestbetrag der nachzuweisenden Mittel wird regelmäßig indexiert: lassen Sie sich den geltenden Wert von der zuständigen diplomatischen Vertretung bestätigen, bevor Sie Ihre Unterlagen zusammenstellen.
Sie sind Drittstaatsangehöriger mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat
Der Arbeitgeber muss eine Beschäftigungsgenehmigung bei der zuständigen Regionalbehörde beantragen. Ausnahme: keine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, wenn Ihr Praktikum Pflichtbestandteil Ihres Studiums in Belgien, einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz ist. Das Visum wird vor der Einreise mit denselben Unterlagen wie für einen Aufenthalt unter drei Monaten beantragt.
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