Mutterschutz & Elternzeit in Deutschland
Schwangere Grenzgängerin ? In Deutschland versichert, unterliegen Sie der deutschen Mutterschaftsversicherung : Mutterschutz, Elternzeit (Elternzeit) und Elterngeld (Elterngeld).
✅ Das Wesentliche für die Grenzgängerin
Mutterschaft : 14 Wochen Schutzfrist (6 vor + 8 nach der Geburt), mit einem Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 % des Nettogehalts (deutsche Kasse + Arbeitgeberzuschuss). Ihre Behandlung wird in Frankreich über das Formular S1 übernommen.
Elternzeit : Die Elternzeit ermöglicht es, bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auszusetzen ; das Elterngeld zahlt eine Leistung (65-67 % des Gehalts, 300 bis 1 800 €/Monat).
🛠️ Grenzgänger : wer zahlt was?
Das Mutterschaftsgeld ist an Ihre Krankenversicherung gebunden : Es kommt aus Deutschland. Das Elterngeld ist eine Familienleistung : Deutschland (Beschäftigungsland) ist zuständig, aber wenn Ihr Ehepartner in Frankreich arbeitet, kann ein Unterschiedsbetrag auf französischer Seite greifen.
Erkunden Sie das Thema
⚖️ Rechtsgrundlagen
Mutterschutzgesetz (MuSchG) ; Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Koordinierung, Art. 11 und 67-68).