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Die Mutterschaftsversicherung und die Elternzeit in Deutschland

Mise à jour le 20/07/2026

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Mutterschutz & Elternzeit in Deutschland

Schwangere Grenzgängerin ? In Deutschland versichert, unterliegen Sie der deutschen Mutterschaftsversicherung : Mutterschutz, Elternzeit (Elternzeit) und Elterngeld (Elterngeld).

✅ Das Wesentliche für die Grenzgängerin

Mutterschaft : 14 Wochen Schutzfrist (6 vor + 8 nach der Geburt), mit einem Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 % des Nettogehalts (deutsche Kasse + Arbeitgeberzuschuss). Ihre Behandlung wird in Frankreich über das Formular S1 übernommen.

Elternzeit : Die Elternzeit ermöglicht es, bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auszusetzen ; das Elterngeld zahlt eine Leistung (65-67 % des Gehalts, 300 bis 1 800 €/Monat).

🛠️ Grenzgänger : wer zahlt was?

Das Mutterschaftsgeld ist an Ihre Krankenversicherung gebunden : Es kommt aus Deutschland. Das Elterngeld ist eine Familienleistung : Deutschland (Beschäftigungsland) ist zuständig, aber wenn Ihr Ehepartner in Frankreich arbeitet, kann ein Unterschiedsbetrag auf französischer Seite greifen.

Erkunden Sie das Thema

🧒
Anspruch auf Mutterschutz
Wer Anspruch auf die Mutterschaftsversicherung hat, Leistungen und Geld.
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📋
Formalitäten
Ärztliches Attest, Information des Arbeitgebers, Schutz.
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📅
Ablauf
Vorgeburtliche (6 Wo.) und nachgeburtliche Schutzfrist (8 Wo.), Freistellung.
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👪
Elternzeit
Elternzeit (bis 3 Jahre) und Elterngeld (Leistung).
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🍼
Vaterschaftsurlaub
Was der Vater in Deutschland tun kann (Spoiler : Elternzeit).
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⚖️ Rechtsgrundlagen

Mutterschutzgesetz (MuSchG) ; Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Koordinierung, Art. 11 und 67-68).

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