Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Anspruch auf Mutterschutz

Mise à jour le 20/07/2026

🧒

Ihr Anspruch auf Mutterschutz

Als bei der deutschen Krankenversicherung Versicherte (als Grenzgängerin oder als mitversichertes Familienmitglied) haben Sie Anspruch auf die Leistungen bei Mutterschaft.

✅ Zwei Arten von Leistungen

Sachleistungen (Behandlung, ärztliche Betreuung, Hebamme, Geburtshilfe) : Sie wählen, ob Sie sich in Deutschland oder in Frankreich behandeln lassen, sofern Sie mit dem Formular S1 bei der Kasse Ihres Wohnorts angemeldet sind. Geldleistungen : das Mutterschaftsgeld, wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist in Deutschland gearbeitet haben.

Das Mutterschaftsgeld

📅

Dauer : 14 Wochen

6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach (verlängert auf 12 Wochen bei Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt).

💰

Höhe : 100 % des Nettos

Entspricht 100 % des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 3 Monate. Die Kasse zahlt bis zu 13 €/Tag ; der Arbeitgeber stockt die Differenz auf.

⚖️ Rechtsgrundlagen

Mutterschutzgesetz (MuSchG), insbesondere § 3 (Schutzfristen) und § 19-20 (Mutterschaftsgeld / Zuschuss) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 19-21 (Sach- und Geldleistungen, Formular S1).

📋 Formalitäten
Wie Sie Ihren Mutterschutz anmelden →
🔄 Zurück zum Mutterschutz
Übersicht →
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt