Als Arbeitnehmer in Luxemburg werden Sie automatisch bei der Unfallversicherung angemeldet.
Es ist eine Pflichtversicherung, dessen Prämien vollständig von Ihrem Arbeitgeber abgedeckt werden.
- Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat der Grenzgänger, vorausgesetzt die weiter unten genannten Formalitäten werden eingehalten, Anspruch auf Sachleistungen (medizinische Betreuung) sowohl in Deutschland (Wohnsitzland) als auch in Luxemburg (Beschäftigungsland).
- Geldleistungen werden entsprechend der Gesetzgebung des Beschäftigungslandes gewährt und entweder direkt von der zuständigen Behörde oder von der des Wohnsitzlandes auf Rechnung der zuständigen Behörde des Beschäftigungslandes ausgezahlt.
Welche Risiken werden durch Unfallversicherung abgedeckt?
Welche Formalitäten sind für die Geltendmachung der Ansprüch erforderlich?
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten
Kann mein Arbeitgeber mich infolge einer Berufskrankheit (eines Arbeitsunfalls) entlassen?
Welche Rechte haben die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten im Nachgang zu einer beruflichen Krankheit oder eines Unfalls?