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Accidents travail et maladies professionnelles

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Mise à jour le 25/07/2024

Als Arbeitnehmer in Luxemburg werden Sie automatisch bei der Unfallversicherung angemeldet.

Es ist eine Pflichtversicherung, dessen Prämien vollständig von Ihrem Arbeitgeber abgedeckt werden.

  • Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat der Grenzgänger, vorausgesetzt die weiter unten genannten Formalitäten werden eingehalten, Anspruch auf Sachleistungen (medizinische Betreuung) sowohl in Deutschland (Wohnsitzland) als auch in Luxemburg (Beschäftigungsland).
  • Geldleistungen werden entsprechend der Gesetzgebung des Beschäftigungslandes gewährt und entweder direkt von der zuständigen Behörde oder von der des Wohnsitzlandes auf Rechnung der zuständigen Behörde des Beschäftigungslandes ausgezahlt.
Démission pour reconversion professionnelle

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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