Die Probezeit in Luxemburg
Dauer, Berechnung der Kündigungsfrist und Auflösungsregeln: was jeder Grenzgänger vor der Unterschrift prüfen sollte.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Eine Probezeit besteht nur, wenn sie schriftlich im Vertrag steht (oder im Tarifvertrag vorgesehen ist). Keine schriftliche Fassung = endgültiger Vertrag.
- Dauer: mindestens 2 Wochen, höchstens 6 Monate im Regelfall. Bis zu 3 Monate (Ausbildung < CATP) oder 12 Monate (hohe Einkommen).
- Eine Krankheit während der Probezeit verlängert sie um so viele Tage wie die Abwesenheit, höchstens jedoch um einen Monat. Verlängert (renouvelée) wird sie hingegen nie.
- In den ersten 2 Wochen kann keine Partei allein kündigen (außer bei schwerem Fehlverhalten).
- Die Auflösung erfolgt schriftlich und wahrt eine Kündigungsfrist, die vor Ende der Probezeit enden muss.
Die Probezeit erlaubt Ihnen zu prüfen, ob die Stelle zu Ihnen passt, und dem Arbeitgeber, Ihre Fähigkeiten einzuschätzen. Sie ist im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch (Art. L.121-5) geregelt und schützt Grenzgänger wie Arbeitgeber.
Welche Dauer für Ihre Probezeit?
Die Dauer ist spätestens am Tag des Arbeitsantritts schriftlich festzulegen. Es gibt drei Obergrenzen je nach Profil:
Wenn Ihre Ausbildung unter dem CATP-Niveau liegt. Maßgeblich ist die Ausbildung, nicht die Erfahrung.
Regelfall: für Arbeitnehmer mit einer Ausbildung auf oder über CATP-Niveau. Die gewöhnliche Probezeit.
Wenn Ihr monatliches Bruttogehalt die Schwelle für hohe Einkommen erreicht (siehe unten).
Die 12-Monats-Schwelle (hohe Einkommen)
Die Probezeit kann bis zu 12 Monate betragen, wenn Ihr vertraglich vorgesehenes monatliches Bruttogehalt mindestens folgendem Betrag entspricht:
Diese Schwelle ist indexiert: Sie steigt mit jeder luxemburgischen Indextranche. Prüfen Sie stets den zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden Betrag.
Verlängerung
Ihre Probezeit kann in Luxemburg nie verlängert (renouvelée) werden. Eine Krankheit (oder ein Urlaub aus familiären Gründen) während der Probezeit verlängert deren Dauer jedoch automatisch um so viele Tage wie die Abwesenheit, höchstens um einen Monat.
Wie läuft die Auflösung ab?
Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag schnell und ohne Entschädigung sowie ohne Begründung auflösen (außer bei fristloser Auflösung wegen schweren Fehlverhaltens). Der Ablauf:
- 1Schriftform ist Pflicht. Einschreiben (möglichst mit Rückschein) oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift auf 2 Ausfertigungen.
- 2Die ersten 2 Wochen sind geschützt. Keine einseitige Auflösung ohne Zustimmung der anderen Partei — außer bei schwerem Fehlverhalten.
- 3Die Frist beginnt am Tag der Zustellung. Das ist der Tag der Aufgabe des Einschreibens (Poststempel maßgeblich), nicht der Folgetag. Sie zählt in Kalendertagen.
- 4Die Frist muss vor Ende der Probezeit enden. Überschreitet sie den Termin, gilt der Vertrag als endgültig.
Die einzuhaltende Kündigungsfrist (offizielle Tabelle)
Die Frist hängt von der ursprünglich vereinbarten Probezeitdauer ab und ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer identisch:
| Vereinbarte Probezeitdauer | Kündigungsfrist (Kalendertage) |
|---|---|
| Probezeit in Wochen | |
| 2 Wochen | Auflösung unmöglich, außer bei schwerem Fehlverhalten |
| 3 Wochen | 3 Tage |
| 4 Wochen | 4 Tage |
| Probezeit in Monaten | |
| 1 Monat | 15 Tage |
| 2 Monate | 15 Tage |
| 3 Monate | 15 Tage |
| 4 Monate | 16 Tage |
| 5 Monate | 20 Tage |
| 6 Monate | 24 Tage |
| 7 Monate | 28 Tage |
| 8 bis 12 Monate | 1 Monat |
Regel: so viele Tage wie Probezeitwochen; oder 4 Tage pro Probezeitmonat (mindestens 15 Tage, höchstens 1 Monat). Quelle: ITM (Gewerbeaufsicht), Stand 06/2026.
Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
Häufige Fragen
Kann man in Luxemburg ohne Probezeit arbeiten?
Kann mein Arbeitgeber meine Probezeit verlängern (renouvelée)?
Welche Kündigungsfrist bei einer Probezeit von 6 Monaten?
Beginnt die Frist am Tag des Briefversands oder am Folgetag?
Kann mir in den ersten zwei Wochen gekündigt werden?
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