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Probezeit in Luxemburg

Mise à jour le 22/07/2026

Die Probezeit in Luxemburg

Dauer, Berechnung der Kündigungsfrist und Auflösungsregeln: was jeder Grenzgänger vor der Unterschrift prüfen sollte.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Eine Probezeit besteht nur, wenn sie schriftlich im Vertrag steht (oder im Tarifvertrag vorgesehen ist). Keine schriftliche Fassung = endgültiger Vertrag.
  • Dauer: mindestens 2 Wochen, höchstens 6 Monate im Regelfall. Bis zu 3 Monate (Ausbildung < CATP) oder 12 Monate (hohe Einkommen).
  • Eine Krankheit während der Probezeit verlängert sie um so viele Tage wie die Abwesenheit, höchstens jedoch um einen Monat. Verlängert (renouvelée) wird sie hingegen nie.
  • In den ersten 2 Wochen kann keine Partei allein kündigen (außer bei schwerem Fehlverhalten).
  • Die Auflösung erfolgt schriftlich und wahrt eine Kündigungsfrist, die vor Ende der Probezeit enden muss.

Die Probezeit erlaubt Ihnen zu prüfen, ob die Stelle zu Ihnen passt, und dem Arbeitgeber, Ihre Fähigkeiten einzuschätzen. Sie ist im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch (Art. L.121-5) geregelt und schützt Grenzgänger wie Arbeitgeber.

2 Wochen
Mindestdauer
6 Monate
Regel-Höchstdauer
12 Monate
Höchstdauer (hohe Einkommen)

Welche Dauer für Ihre Probezeit?

Die Dauer ist spätestens am Tag des Arbeitsantritts schriftlich festzulegen. Es gibt drei Obergrenzen je nach Profil:

max. 3 Monate

Wenn Ihre Ausbildung unter dem CATP-Niveau liegt. Maßgeblich ist die Ausbildung, nicht die Erfahrung.

max. 6 Monate

Regelfall: für Arbeitnehmer mit einer Ausbildung auf oder über CATP-Niveau. Die gewöhnliche Probezeit.

max. 12 Monate

Wenn Ihr monatliches Bruttogehalt die Schwelle für hohe Einkommen erreicht (siehe unten).

Grenzgänger: prüfen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer DiplomeDas Qualifikationsniveau richtet sich nach Ihrer Ausbildung, nicht Ihrer Erfahrung. Ein deutsches Diplom sollte in Luxemburg anerkannt sein, damit nicht die 3-Monats-Grenze angewandt wird. Lassen Sie im Zweifel vor der Unterschrift eine Gleichwertigkeit feststellen.

Die 12-Monats-Schwelle (hohe Einkommen)

Die Probezeit kann bis zu 12 Monate betragen, wenn Ihr vertraglich vorgesehenes monatliches Bruttogehalt mindestens folgendem Betrag entspricht:

Betrag gültig am 01.06.20265 318,41 € brutto / Monat (Index 992,24 — also 536 € beim Index 100).
Diese Schwelle ist indexiert: Sie steigt mit jeder luxemburgischen Indextranche. Prüfen Sie stets den zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden Betrag.
Befristeter Vertrag (CDD)Ein CDD kann ebenfalls eine Probezeit vorsehen, die jedoch ein Viertel der Vertragsdauer (oder der Mindestdauer) nicht überschreiten darf, unter Wahrung der obigen Obergrenzen.
Gut zu wissenLegt Ihr Vertrag eine längere Probezeit als das gesetzliche Maximum fest, ist sie nicht vollständig nichtig: nichtig ist nur der überschießende Teil.

Verlängerung

Ihre Probezeit kann in Luxemburg nie verlängert (renouvelée) werden. Eine Krankheit (oder ein Urlaub aus familiären Gründen) während der Probezeit verlängert deren Dauer jedoch automatisch um so viele Tage wie die Abwesenheit, höchstens um einen Monat.

⚠ Achtung — die Verlängerung ist gedeckeltDie Gesamtverlängerung darf 1 Monat nicht überschreiten, auch wenn Ihre Abwesenheit länger war. Danach erhält der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht zurück, selbst wenn Sie noch krankgeschrieben sind.

Wie läuft die Auflösung ab?

Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag schnell und ohne Entschädigung sowie ohne Begründung auflösen (außer bei fristloser Auflösung wegen schweren Fehlverhaltens). Der Ablauf:

  • 1Schriftform ist Pflicht. Einschreiben (möglichst mit Rückschein) oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift auf 2 Ausfertigungen.
  • 2Die ersten 2 Wochen sind geschützt. Keine einseitige Auflösung ohne Zustimmung der anderen Partei — außer bei schwerem Fehlverhalten.
  • 3Die Frist beginnt am Tag der Zustellung. Das ist der Tag der Aufgabe des Einschreibens (Poststempel maßgeblich), nicht der Folgetag. Sie zählt in Kalendertagen.
  • 4Die Frist muss vor Ende der Probezeit enden. Überschreitet sie den Termin, gilt der Vertrag als endgültig.

Die einzuhaltende Kündigungsfrist (offizielle Tabelle)

Die Frist hängt von der ursprünglich vereinbarten Probezeitdauer ab und ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer identisch:

Vereinbarte ProbezeitdauerKündigungsfrist (Kalendertage)
Probezeit in Wochen
2 WochenAuflösung unmöglich, außer bei schwerem Fehlverhalten
3 Wochen3 Tage
4 Wochen4 Tage
Probezeit in Monaten
1 Monat15 Tage
2 Monate15 Tage
3 Monate15 Tage
4 Monate16 Tage
5 Monate20 Tage
6 Monate24 Tage
7 Monate28 Tage
8 bis 12 Monate1 Monat

Regel: so viele Tage wie Probezeitwochen; oder 4 Tage pro Probezeitmonat (mindestens 15 Tage, höchstens 1 Monat). Quelle: ITM (Gewerbeaufsicht), Stand 06/2026.

Eigenkündigung oder Kündigung: dieselben RegelnOb die Auflösung vom Arbeitnehmer (Eigenkündigung) oder vom Arbeitgeber (Kündigung) ausgeht, die Kündigungsfrist ist identisch und die Form ist dieselbe (schriftlich + Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift). Unterschiede: Die Schutzregeln (Krankheit, Schwangerschaft) und die Pflicht, ein schweres Fehlverhalten zu begründen, gelten nur für den Arbeitgeber; der kündigende Arbeitnehmer muss keinen Grund angeben.

Fallstricke, die Sie vermeiden sollten

⚠ Eine falsch berechnete Frist kann sich gegen den Arbeitgeber wendenEndet die Frist nach dem Ende der Probezeit, wird der Vertrag zu einem endgültigen CDI. Die Auflösung gilt dann als ordentliche Kündigung: Frist von mindestens 2 Monaten, und der Arbeitnehmer kann die Gründe verlangen.
⚠ Krankheit: nur ein gültiger Tag zur ZustellungWurde die Probezeit wegen Krankheit verlängert, wird die Frist rückwärts vom Ende der verlängerten Probezeit berechnet: In der Praxis gibt es nur einen einzigen Tag, an dem der Arbeitgeber die Auflösung wirksam zustellen kann. Eine zu frühe Zustellung, während Sie noch durch die Krankheit geschützt sind, wurde von den Gerichten bereits als missbräuchlich gewertet (Berufungsgericht, Urteil vom 30.04.2015).
⚠ Schwangerschaft: die Probezeit ruhtDer Probevertrag kann zwischen der Übergabe des ärztlichen Schwangerschaftsattests an den Arbeitgeber und dem Ende des Mutterschutzes nicht aufgelöst werden. Danach läuft der verbleibende Teil der Probezeit weiter.
Schweres Fehlverhalten: Begründung PflichtBei fristloser Kündigung während der ersten 2 Wochen muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben selbst genau den schweren Grund angeben, der die Auflösung rechtfertigt. Andernfalls ist die Auflösung unwirksam.

Häufige Fragen

Kann man in Luxemburg ohne Probezeit arbeiten?
Ja. Die Probezeit ist fakultativ: Sie besteht nur, wenn sie schriftlich im Arbeitsvertrag steht (oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist). Ohne schriftliche Klausel spätestens am Tag des Arbeitsantritts gilt der Vertrag von Anfang an als endgültig.
Kann mein Arbeitgeber meine Probezeit verlängern (renouvelée)?
Nein. Die Erneuerung ist in Luxemburg verboten. Nur eine automatische Verlängerung ist bei Krankheit oder Urlaub aus familiären Gründen möglich, höchstens um einen Monat insgesamt.
Welche Kündigungsfrist bei einer Probezeit von 6 Monaten?
24 Kalendertage. Die Regel lautet 4 Tage pro vorgesehenem Probezeitmonat, mindestens 15 Tage und höchstens 1 Monat. Die Frist muss zwingend vor dem letzten Probezeittag enden.
Beginnt die Frist am Tag des Briefversands oder am Folgetag?
Am Tag der Zustellung, also am Tag der Aufgabe des Einschreibens (Poststempel maßgeblich) oder der persönlichen Übergabe. Die Frist zählt in Kalendertagen, Wochenenden und Feiertage inbegriffen.
Kann mir in den ersten zwei Wochen gekündigt werden?
Nein, außer bei schwerem Fehlverhalten. In den ersten 2 Wochen kann weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei auflösen. Nur ein schwerer, schriftlich genau begründeter Grund erlaubt eine fristlose Auflösung.

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Mehr erfahren: der Arbeitsvertrag in Luxemburg, der CDI und der CDD.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.121-5 (Probezeit: Dauer, Frist, Verlängerung); Art. L.122-11 (Probezeit im CDD); großherzogliche Verordnung vom 11. Juli 1989. Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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