Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) in Luxemburg
Der unbefristete Arbeitsvertrag in Luxemburg: Vertragsform, Pflichtangaben und Klauseln, auf die Sie vor der Unterschrift achten sollten.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) ist der Regelarbeitsvertrag: Der Arbeitgeber muss ihn für jeden dauerhaften Personalbedarf verwenden.
- Ein mündlicher Vertrag ist gültig, gilt dann aber automatisch als CDI — und Sie müssen seine Existenz beweisen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Fassung.
- Schriftlich spätestens am Tag des Arbeitsantritts, in zwei Ausfertigungen (eine für Sie). Papier oder elektronisch.
- Der Vertrag muss eine Reihe von Pflichtangaben enthalten (Gehalt + Index, Urlaub, Kündigungsfristen, Probezeit, Sozialversicherung …).
- Jede für den Arbeitnehmer ungünstige Klausel ist nichtig.
Der Arbeitsvertrag regelt Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber: eine Arbeitsleistung, eine Vergütung und ein Unterordnungsverhältnis. Er unterliegt dem luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) (Art. L.121-4).
Schriftlich, mündlich oder elektronisch?
Das luxemburgische Recht erkennt den mündlichen Vertrag an, dieser ist dann jedoch zwingend ein CDI, und die Beweislast für seine Existenz liegt bei Ihnen. Daher ist die schriftliche Form so wichtig.
Die Pflichtangaben des Vertrags
Ihr Vertrag muss mindestens enthalten:
- die Identität der Parteien (Namen, Anschriften) und den Sitz des Unternehmens;
- das tatsächliche Datum des Arbeitsantritts;
- den Arbeitsort (oder den Hinweis auf wechselnde Orte / Ausland);
- die Art der Tätigkeit und die Beschreibung der Aufgaben;
- die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit und die normale Arbeitszeitregelung;
- das Grundgehalt und den geltenden Index bei Unterzeichnung, Prämien und Zulagen, Zahlungsrhythmus;
- die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs;
- die Dauer der Kündigungsfristen bei Vertragsauflösung;
- gegebenenfalls die Dauer der Probezeit;
- gegebenenfalls den anwendbaren Tarifvertrag (Convention collective);
- den Sozialversicherungsträger und gegebenenfalls das Zusatzrentensystem;
- Informationen zum Recht auf Weiterbildung und etwaige vereinbarte Klauseln (mit besonderen Klauseln für jede Auslandstätigkeit von mehr als 4 Wochen).
In welcher Sprache?
Die Probezeit
Der CDI kann eine Probezeit vorsehen: mindestens 2 Wochen und höchstens 3, 6 oder 12 Monate je nach Qualifikation und Vergütung (Schwelle für 12 Monate: 5 318,41 € brutto/Monat beim Index 992,24 am 01.06.2026). Sie kann nur ein einziges Mal vereinbart werden und wird nie verlängert. Einzelheiten, Fristen-Tabelle und Fallstricke auf unserer Seite Probezeit in Luxemburg.
Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
Häufige Fragen
Muss ein CDI in Luxemburg zwingend schriftlich sein?
Was sind die Pflichtangaben eines CDI?
In welcher Sprache darf mein Vertrag abgefasst sein?
Kann mir in einem CDI, der auf einen CDD folgt, eine Probezeit auferlegt werden?
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