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Unbefristeter Arbeitsvertrag in Luxemburg

Mise à jour le 22/07/2026

Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) in Luxemburg

Der unbefristete Arbeitsvertrag in Luxemburg: Vertragsform, Pflichtangaben und Klauseln, auf die Sie vor der Unterschrift achten sollten.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) ist der Regelarbeitsvertrag: Der Arbeitgeber muss ihn für jeden dauerhaften Personalbedarf verwenden.
  • Ein mündlicher Vertrag ist gültig, gilt dann aber automatisch als CDI — und Sie müssen seine Existenz beweisen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Fassung.
  • Schriftlich spätestens am Tag des Arbeitsantritts, in zwei Ausfertigungen (eine für Sie). Papier oder elektronisch.
  • Der Vertrag muss eine Reihe von Pflichtangaben enthalten (Gehalt + Index, Urlaub, Kündigungsfristen, Probezeit, Sozialversicherung …).
  • Jede für den Arbeitnehmer ungünstige Klausel ist nichtig.

Der Arbeitsvertrag regelt Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber: eine Arbeitsleistung, eine Vergütung und ein Unterordnungsverhältnis. Er unterliegt dem luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) (Art. L.121-4).

Standard
Der CDI ist die Regel, der CDD die Ausnahme
Tag 1
Schriftlich spätestens bei Arbeitsantritt
2 Ausfertigungen
Eine davon erhalten Sie

Schriftlich, mündlich oder elektronisch?

Das luxemburgische Recht erkennt den mündlichen Vertrag an, dieser ist dann jedoch zwingend ein CDI, und die Beweislast für seine Existenz liegt bei Ihnen. Daher ist die schriftliche Form so wichtig.

Elektronische Form zulässigDer Vertrag kann in elektronischer Form geschlossen werden, sofern er gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Nachweis über die Übermittlung oder den Zugang aufbewahrt.

Die Pflichtangaben des Vertrags

Ihr Vertrag muss mindestens enthalten:

  • die Identität der Parteien (Namen, Anschriften) und den Sitz des Unternehmens;
  • das tatsächliche Datum des Arbeitsantritts;
  • den Arbeitsort (oder den Hinweis auf wechselnde Orte / Ausland);
  • die Art der Tätigkeit und die Beschreibung der Aufgaben;
  • die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit und die normale Arbeitszeitregelung;
  • das Grundgehalt und den geltenden Index bei Unterzeichnung, Prämien und Zulagen, Zahlungsrhythmus;
  • die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs;
  • die Dauer der Kündigungsfristen bei Vertragsauflösung;
  • gegebenenfalls die Dauer der Probezeit;
  • gegebenenfalls den anwendbaren Tarifvertrag (Convention collective);
  • den Sozialversicherungsträger und gegebenenfalls das Zusatzrentensystem;
  • Informationen zum Recht auf Weiterbildung und etwaige vereinbarte Klauseln (mit besonderen Klauseln für jede Auslandstätigkeit von mehr als 4 Wochen).

In welcher Sprache?

Drei Amtssprachen: Luxemburgisch, Deutsch, FranzösischDer Vertrag kann in jeder von beiden Parteien verstandenen Sprache abgefasst werden. Ein in einer dem Arbeitnehmer unbekannten oder nahezu unbekannten Sprache verfasster Vertrag kann für nichtig erklärt werden (Willensmangel). Als Grenzgänger aus Deutschland verlangen Sie eine Fassung in einer Sprache, die Sie beherrschen (z. B. Deutsch).

Die Probezeit

Der CDI kann eine Probezeit vorsehen: mindestens 2 Wochen und höchstens 3, 6 oder 12 Monate je nach Qualifikation und Vergütung (Schwelle für 12 Monate: 5 318,41 € brutto/Monat beim Index 992,24 am 01.06.2026). Sie kann nur ein einziges Mal vereinbart werden und wird nie verlängert. Einzelheiten, Fristen-Tabelle und Fallstricke auf unserer Seite Probezeit in Luxemburg.

⚠ Keine Probezeit nach einem CDD oder mündlichen VertragWenn der CDI auf einen CDD auf derselben Stelle folgt oder mündlich geschlossen wird, darf er keine Probezeitklausel enthalten.

Fallstricke, die Sie vermeiden sollten

⚠ Eine ungünstige Klausel ist nichtigKonkretes Beispiel: Eine Klausel, die unabhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit 6 Monate Kündigungsfrist bei Eigenkündigung vorschreibt, ist nichtig. Bei Eigenkündigung beträgt die gesetzliche Frist je nach Betriebszugehörigkeit 1 bis 3 Monate. Umgekehrt ist eine Klausel, die die Frist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert (für den Arbeitnehmer günstig), gültig.
Arbeitgeberseite: Meldung der freien StelleVor jeder Einstellung muss der Arbeitgeber die freie Stelle bei der ADEM melden. Ein offizielles CDI-Muster wird zudem von der ITM angeboten.

Häufige Fragen

Muss ein CDI in Luxemburg zwingend schriftlich sein?
Nein: Ein mündlicher Vertrag ist gültig und gilt automatisch als CDI. Die schriftliche Form ist jedoch dringend zu empfehlen, da im Streitfall der Arbeitnehmer die Existenz und den Inhalt des Vertrags beweisen muss.
Was sind die Pflichtangaben eines CDI?
Insbesondere die Identität der Parteien, das Datum des Arbeitsantritts, der Arbeitsort, die Art der Tätigkeit, Dauer und Lage der Arbeitszeit, Vergütung und Index, Urlaub, Kündigungsfristen, eine etwaige Probezeit, der anwendbare Tarifvertrag und der Sozialversicherungsträger.
In welcher Sprache darf mein Vertrag abgefasst sein?
In jeder von beiden Parteien verstandenen Sprache. Ein in einer dem Arbeitnehmer unbekannten Sprache verfasster Vertrag kann wegen Willensmangels für nichtig erklärt werden. Als Grenzgänger verlangen Sie bei Bedarf eine deutsche Fassung.
Kann mir in einem CDI, der auf einen CDD folgt, eine Probezeit auferlegt werden?
Nein. Wenn der CDI auf einen CDD auf derselben Stelle folgt oder mündlich geschlossen wird, darf keine Probezeitklausel vorgesehen werden.

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Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.121-4 (Pflichtangaben des Arbeitsvertrags); Art. L.121-5 (Probezeit) — Buch I, Titel II, Kapitel I. Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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