Es gibt 11 gesetzliche Feiertage in Luxemburg:
- Neujahr
- Ostermontag
- 1. Mai
- Europatag (9. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Nationalfeiertag (23. Juni)
- Maria Himmelfahrt
- Allerheilige
- 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
Den Arbeitnehmern können zusätzliche Feiertage gewährt werden, insbesondere durch Tarifvertrag, vorausgesetzt, es wird sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer die 11 gesetzlichen Feiertage gewährt werden, auf die er Anspruch hat.
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder auf einen Werktag, an dem im Unternehmen nicht gearbeitet wird (Beispiel: Samstag), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzurlaubstag, der innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem betreffenden Tag genommen werden muss.