Überstunden in Luxemburg
Überstunden in Luxemburg: Ausgleich, 40 % Zuschlag (steuerfrei), Sätze an Feiertagen und Genehmigungsverfahren — für Grenzgänger erklärt.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Grundsatz: Ausgleich durch bezahlte Freizeit — 1,5 Std. pro Überstunde (ggf. über ein Zeitsparkonto).
- Ist der Ausgleich betrieblich nicht möglich (oder Sie verlassen den Betrieb vorher): Bezahlung zu 140 % (40 % Zuschlag).
- Der Zuschlag ist steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei.
- An Feiertagen/Sonntagen gelten höhere Sätze (bis 340 %).
- Gilt nicht für leitende Angestellte.
Überstunden sind im Code du travail geregelt. Ihr Einsatz ist die Ausnahme und unterliegt einem Melde- bzw. Genehmigungsverfahren.
Vergütung der Überstunden
Grundsätzlich werden Überstunden durch bezahlte Freizeit ausgeglichen: 1 Std. + ½ Std. Freizeit pro geleisteter Überstunde (also 1,5 Std.), ggf. über ein Zeitsparkonto. Eine Bezahlung erfolgt nur, wenn der Ausgleich aus betrieblichen Gründen unmöglich ist.
Ist der Ausgleich durch Freizeit nicht möglich oder verlässt der Arbeitnehmer den Betrieb vor dem Ausgleich, werden die Stunden zu 140 % vergütet (zzgl. etwaiger Zuschläge für Arbeit an einem Feiertag oder Sonntag). Diese Sätze sind Mindestsätze.
Sätze für Überstunden an einem Feiertag
| Situation | Bezahlung + Ausgleich | Wenn kein Ausgleich möglich |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Feiertag (nicht Sonntag) | 200 % + 1,5 Std. Freizeit | 340 % |
| Feiertag, der auf einen Sonntag fällt | 270 % + 1,5 Std. oder 170 % + 2,5 Std. | 310 % + 1 Std. |
Das Genehmigungsverfahren
Jede Leistung von Überstunden unterliegt einem vorherigen Melde- oder Genehmigungsverfahren. Der Arbeitgeber richtet an die Gewerbeaufsicht (ITM) einen begründeten Antrag mit Nachweisen zu den außergewöhnlichen Umständen und den Gründen, die eine Einstellung zusätzlicher Arbeitnehmer ausschließen. Dem Antrag ist die Stellungnahme der Personalvertretung — oder andernfalls der betroffenen Arbeitnehmer — beizufügen.
- Bei zustimmender Stellungnahme gilt die Meldung als Genehmigung, ohne dass eine ausdrückliche ITM-Entscheidung abgewartet werden muss.
- Bei ablehnender oder unklarer Stellungnahme ist eine Meldung nicht ausreichend; es bedarf einer Genehmigung des Arbeitsministers, der auf Grundlage von ITM- und ADEM-Berichten entscheidet.
Häufige Fragen
Wie werden Überstunden in Luxemburg vergütet?
Wie hoch ist die Vergütung an einem Feiertag?
Gelten Überstunden auch für leitende Angestellte?
Braucht der Arbeitgeber eine Genehmigung?
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