Der befristete Arbeitsvertrag (CDD) in Luxemburg
Der befristete Arbeitsvertrag in Luxemburg: Dauer, Verlängerung, Karenzzeit und Auflösung — für Grenzgänger erklärt.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der befristete Arbeitsvertrag (CDD) in Luxemburg ist eine Ausnahme: Er dient nur einer genau bestimmten, nicht dauerhaften Aufgabe, nie einem ständigen Bedarf des Unternehmens.
- Er muss schriftlich sein: ohne schriftliche Fassung (oder ohne die Schlüsselangaben) gilt er als CDI (unbefristet).
- Höchstdauer: 24 Monate, Verlängerungen inbegriffen (die Probezeit zählt mit).
- Höchstens 2× verlängerbar (also 3 CDD), und nur wenn eine Klausel dies vorsieht.
- Vor Ablauf kann er nur in 3 Fällen aufgelöst werden: einvernehmlich, bei schwerem Fehlverhalten oder während der Probezeit.
Der CDD in Luxemburg deckt einen punktuellen Bedarf. Wird er für die normale und dauerhafte Tätigkeit des Unternehmens genutzt, wird er in einen CDI umgedeutet. Er ist im Code du travail geregelt (Buch I, Titel II, Kapitel II).
Wann ist ein CDD zulässig?
Nur für eine genau bestimmte, nicht dauerhafte Aufgabe, zum Beispiel:
- die Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers oder einer vorübergehend unbesetzten Stelle;
- eine vorübergehende und außergewöhnliche Zunahme der Tätigkeit, eine Gründung oder Erweiterung des Unternehmens;
- Saisonarbeit oder gelegentliche Aufgaben außerhalb der laufenden Tätigkeit;
- Branchen mit ständigem CDD-Einsatz (Unterhaltung, audiovisuelle Medien, Private Banking, Profisport, Bauwesen für Auslandsbaustellen, Forschung …);
- dringende Arbeiten oder Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und Ausbildung.
Besondere Pflichtangaben
Zusätzlich zu den Angaben eines CDI muss der CDD enthalten:
- seinen Gegenstand und den Grund für den Einsatz des CDD;
- das Datum des Ablauftermins oder die Mindestdauer, wenn der Termin nicht im Voraus feststeht;
- gegebenenfalls den Namen des vertretenen Arbeitnehmers;
- die Dauer der Probezeit (mind. 2 Wochen, höchstens 25 % der Vertragsdauer);
- die etwaige Verlängerungsklausel.
Dauer und Verlängerung des CDD in Luxemburg
Die Gesamtdauer darf 24 Monate nicht überschreiten, Verlängerungen inbegriffen (die Probezeit ist eingeschlossen). Der CDD ist höchstens 2× verlängerbar, sofern eine Klausel des ursprünglichen Vertrags oder ein unterzeichneter Nachtrag dies vorsieht.
Die Karenzzeit zwischen zwei CDD
Für dieselbe Stelle darf der Arbeitgeber keinen neuen CDD (oder Leiharbeitnehmer) anschließen, bevor eine Karenzzeit von 1/3 der Dauer des vorherigen Vertrags (Verlängerungen inbegriffen) verstrichen ist.
Die Auflösung des CDD in Luxemburg
Der CDD endet automatisch mit Ablauf des Termins. Vor dem Termin kann er nur in 3 Fällen aufgelöst werden:
- einvernehmlich (schriftlich festgehalten, in zwei unterzeichneten Ausfertigungen);
- bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers;
- während der Probezeit, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
Häufige Fragen
Wie lang ist die Höchstdauer eines CDD in Luxemburg?
Wie oft kann ein CDD verlängert werden?
Habe ich am Ende eines CDD Anspruch auf eine Prekaritätsprämie?
Kann ein CDD vor Ablauf aufgelöst werden?
Kann sich mein CDD in einen CDI umwandeln?
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