Als Arbeitnehmer zahlen Sie Ihre Beiträge zur Alters- und Invaliditätsversicherung in Deutschland. Ihre Beiträge werden durch Ihr Arbeitgeber Ihrem Gehalt direkt entnommen.

Wenn Sie nur in Deutschland gearbeitet haben, können Sie eine deutsche Alterspension in Anspruch nehmen, erst wenn Sie während 60 Monate (5 Jahre) altersversichert waren (notwendige Voraussetzung  für die Versorgungszusage).

Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.

Der Renteneintrittsalter ist nicht derselbe in Deutschland und in Frankreich.

Die Zusatzrenteversicherung ist keine Pflicht in Deutschland ; um eine Zusatzrente zu bekommen, müssen Sie sich bei einer privaten Versicherung anmelden, es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat sich für ein Zusatzrentesystem zugunsten seines Personals entschieden.

Welche Formalitäten sind für den Bezug der Altersrente erforderlich ?

Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ist die Rentenversicherung eine gesetzliche Sozialversicherung. Als in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge zur Rentenversicherung, die direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die zuständige Kasse in Deutschland überwiesen werden. Es gibt heute eine gemeinsame Rentenkasse für Angestellte und Arbeiter:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung Saarland

Martin Luther Straße, 2-4
D-66111  Saarbrücken
Tel.: 00 49 / 681 30 930
www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Eichendorffstraβe 4-6
D-67346 Speyer
Tel.: 00 49 / 62 32 170
www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Bund

Grossherzog-Friedrich-Strasse 16-18
D-66111 Saarbrücken
Tel.: 00 49 / 681 93 700
deutsche-rentenversicherung-bund.de

DIE RENTE WIRD NICHT AUTOMATISCH BEWILLIGT: SIE MÜSSEN HIERFÜR EINEN ANTRAG STELLEN.

Um Ihre Rente zu erhalten, müssen Sie lediglich vier bis fünf Monate vor Beginn Ihrer Rente bei der Versicherungs-kasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie) in FRANKREICH einen Rentenantrag stellen und diese über Ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in Deutschland informieren. Sie leitet dann die notwendigen Schritte ein, damit Sie von beiden Ländern Ihre Altersrenten beziehen können.

Wenn Sie niemals in Frankreich gearbeitet haben, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Deutschland stellen.

Ferner wird empfohlen – falls Sie in Frankreich gearbeitet haben -, einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand bei Ihrer Kasse einen Versicherungsverlauf anzufordern, um diesen auf Lücken zu überprüfen und Ihren Übergang vom Erwerbseinkommen zur Rente zu erleichtern. Die Anforderung des Versicherungsverlaufs gilt jedoch nicht als Rentenantrag! Sie können ebenfalls als künftiger Rentner bei der CICAS (Centre d’Information et de Coordination de l’Action Sociale / Informations- und Koordinationszentrum für soziale Angelegenheiten) einen französischen Versicherungverlauf anfordern, um sich über Ihre Ansprüche auf die französische Zusatzrente zu informieren.