Die Leistungen bei Unfall oder Berufskrankheit
Behandlung, Geldleistungen und – falls nötig – Rente : Die deutsche Unfallversicherung deckt die vorübergehenden und die dauerhaften Folgen ab.
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Behandlung
Übernahme der gesamten medizinischen Behandlung, ohne zeitliche Begrenzung.
Gehalt & Verletztengeld
6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach eine Leistung der Kasse (Verletztengeld) in Höhe von 80 % des Bruttogehalts (abzüglich Beiträge), für höchstens 78 Wochen.
🎓 Übergangsgeld
Für eine Umschulung oder Ausbildung : 75 % der Leistung, wenn Sie mindestens ein Kind haben (oder pflegebedürftig sind), 68 % in den übrigen Fällen.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit : die Unfallrente
Eine Unfallrente (Verletztenrente) kann gezahlt werden, wenn infolge des Unfalls oder der Berufskrankheit :
- Ihre Arbeitsunfähigkeit über 26 Wochen hinaus andauert ;
- Ihre anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 % beträgt ;
- die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mindestens 13 Wochen erreicht.
Das Verletztengeld endet spätestens am Ende der 78. Woche (nie vor Ende des Krankenhausaufenthalts).
⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB VII : § 45-52 (Verletztengeld), § 49-51 (Übergangsgeld), § 56 (Verletztenrente, MdE ≥ 20 %).