Die Formalitäten nach einem Unfall
Richtig zu reagieren ermöglicht es, den Unfall anerkennen zu lassen und Ihre Ansprüche zu eröffnen – in Deutschland wie in Frankreich.
📝 Zum Merken
Das DA1 ist bei Arbeitsunfällen das Gegenstück zum S1 bei Krankheit : Es stellt die Verbindung zwischen der deutschen Versicherung und Ihrer Behandlung in Frankreich her.
⚖️ Rechtsgrundlagen
SGB VII, § 193 (Meldepflicht des Arbeitgebers) ; Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 36 und Verordnung 987/2009, Art. 33 (Formular DA1).