Im modernen deutschen Recht werden alle abhängig Beschäftigten unter dem Begriff Arbeitnehmer zusammengefasst. Die frühere Unterscheidung zwischen Arbeitern (manuelle Tätigkeiten) und Angestellten (kaufmännische oder bürotechnische Berufe) hat heute kaum noch praktische Bedeutung, da beide Gruppen in ihren Rechten und ihrem Schutz weitgehend gleichgestellt sind.
Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch die leitenden Angestellten: Wer eigenständig Mitarbeiter einstellen oder entlassen darf, über eine Prokura verfügt oder Aufgaben von besonderer Bedeutung mit großer Entscheidungsfreiheit wahrnimmt, hat einen eigenen rechtlichen Status. Dieser bringt mehr Autonomie, aber auch weniger Schutz mit sich – insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Sozialversicherung und Kündigungsschutz.