Wie werden Erwerbsminderungsgrad und Leistungen bestimmt?
In Luxemburg liegt Invalidität vor, wenn Sie dauerhaft mindestens zwei Drittel Ihrer Arbeitsfähigkeit verloren haben. Die Rente wird ähnlich wie die Altersrente berechnet.
Der Grad der Erwerbsminderung
Die luxemburgische Invalidität kennt keine Teilstufen: Anerkannt wird sie, wenn Sie durch Krankheit oder Behinderung mindestens 2/3 (66,67 %) Ihrer Fähigkeit verloren haben, Ihren letzten oder einen zumutbaren anderen Beruf auszuüben. Der Contrôle médical de la sécurité sociale stellt dies fest.
Berechnung der Rente
Die Invaliditätsrente wird wie eine Altersrente berechnet: aus pauschalen und einkommensabhängigen Bestandteilen. Hinzu kommt eine Anrechnung der Jahre bis zum gesetzlichen Rentenalter (période complémentaire), damit ein früher Eintritt die Rente nicht zu stark mindert.
Bei gemischter Laufbahn
Deutsche und luxemburgische Versicherungszeiten werden über die EU-Koordinierung berücksichtigt; jedes Land berechnet seinen Anteil nach eigenem Recht.
Ab welchem Grad gilt man in Luxemburg als invalide?
Ab einem dauerhaften Verlust von mindestens zwei Dritteln (66,67 %) der Arbeitsfähigkeit. Teilstufen gibt es nicht.
Wie hoch ist die Invaliditätsrente?
Sie wird wie eine Altersrente berechnet, ergänzt um die Anrechnung der Jahre bis zum Rentenalter.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), Contrôle médical de la sécurité sociale, guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.