Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Sie sind arbeitsunfähig und erreichen die Altergrenze für die Altersrente

Mise à jour le 22/07/2026

Invalidität · Übergang zur Rente

Sie sind arbeitsunfähig und erreichen das Rentenalter

In Luxemburg wird die Invaliditätsrente mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters automatisch in eine Altersrente umgewandelt.

Was passiert mit 65?

Die Invaliditätsrente wird gezahlt, solange die Erwerbsunfähigkeit besteht — längstens bis zum gesetzlichen Rentenalter (65 Jahre). Ab diesem Zeitpunkt tritt an ihre Stelle die Altersrente (pension de vieillesse). Ein neuer Antrag ist dafür in der Regel nicht nötig.

Bleibt der Betrag gleich?

Die Altersrente wird auf Basis Ihrer Laufbahn neu festgesetzt. In der Praxis bleibt das Niveau meist erhalten, da die Zeiten der Invalidität mitzählen.

Als Grenzgänger

Läuft parallel eine deutsche Rente, koordinieren CNAP und Deutsche Rentenversicherung den Übergang. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre deutschen Ansprüche.

Muss ich die Altersrente gesondert beantragen?

In der Regel nicht: Die Invaliditätsrente wird mit dem Rentenalter automatisch in eine Altersrente umgewandelt.

Ändert sich der Betrag?

Die Altersrente wird neu berechnet; das Niveau bleibt meist erhalten, da Invaliditätszeiten angerechnet werden.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), guichet.lu, Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt