Sie sind arbeitsunfähig und erreichen das Rentenalter
In Luxemburg wird die Invaliditätsrente mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters automatisch in eine Altersrente umgewandelt.
Was passiert mit 65?
Die Invaliditätsrente wird gezahlt, solange die Erwerbsunfähigkeit besteht — längstens bis zum gesetzlichen Rentenalter (65 Jahre). Ab diesem Zeitpunkt tritt an ihre Stelle die Altersrente (pension de vieillesse). Ein neuer Antrag ist dafür in der Regel nicht nötig.
Bleibt der Betrag gleich?
Die Altersrente wird auf Basis Ihrer Laufbahn neu festgesetzt. In der Praxis bleibt das Niveau meist erhalten, da die Zeiten der Invalidität mitzählen.
Als Grenzgänger
Läuft parallel eine deutsche Rente, koordinieren CNAP und Deutsche Rentenversicherung den Übergang. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre deutschen Ansprüche.
Muss ich die Altersrente gesondert beantragen?
In der Regel nicht: Die Invaliditätsrente wird mit dem Rentenalter automatisch in eine Altersrente umgewandelt.
Ändert sich der Betrag?
Die Altersrente wird neu berechnet; das Niveau bleibt meist erhalten, da Invaliditätszeiten angerechnet werden.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: CNAP (cnap.lu), guichet.lu, Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.