Mit Erreichen des 65. Lebensjahres wird die luxemburgische Invaliditätsrente des Versicherten automatisch in eine Altersrente umgewandelt.
Falls die verschiedenen Voraussetzungen von allen nationalen Gesetzgebungen für eine Altersrente nicht erfüllt sind, wird die Altersrente nur von den Staaten gezahlt, die die Voraussetzungen erfüllen. Die anderen Länder werden eine Invalidenrente weiter zahlen.