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Kündigung mit Kündigungsfrist in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Kündigung mit Kündigungsfrist in Luxemburg

Die Kündigung mit Kündigungsfrist in Luxemburg: Dauer der Frist, Abfindung, Gründe und Verfahren — für Grenzgänger.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Betrifft nur den CDI (unbefristeten Vertrag) und muss begründet sein (personen- oder wirtschaftsbedingt).
  • Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit: 2, 4 oder 6 Monate.
  • Abfindung ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit (steuer- und beitragsfrei).
  • Vorgespräch (entretien préalable) verpflichtend ab 150 Beschäftigten.
  • Die Gründe stehen nicht zwingend im Schreiben: Sie können sie per Einschreiben binnen 1 Monat verlangen.

Die Kündigung mit Kündigungsfrist in Luxemburg betrifft nur den CDI. Beendet ein Arbeitgeber diesen aus einem anderen Grund als schwerem Fehlverhalten, muss er eine Kündigungsfrist einhalten und unter Bedingungen eine Abfindung zahlen. Rechtsgrundlage: Code du travail, Buch I, Titel II, Kapitel IV.

2 / 4 / 6 Monate
Frist nach Betriebszugehörigkeit
Ab 5 Jahren
Abfindung (steuerfrei)
1 Monat
Um die Gründe zu verlangen

Die Dauer der Kündigungsfrist

Die Frist hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit am Tag der Zustellung ab:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
Weniger als 5 Jahre2 Monate
5 bis unter 10 Jahre4 Monate
10 Jahre und mehr6 Monate
Wann beginnt die Frist?Je nach Versanddatum des Einschreibens: am 15. des Monats, wenn das Schreiben vor dem 15. abgeht; am 1. des Folgemonats, wenn es zwischen dem 15. und Monatsende abgeht. Es ist eine feste Frist: Sie wird nicht durch Krankheit, Unfall oder Urlaub verlängert.

Die Abfindung

Sie wird jedem mit Frist gekündigten Arbeitnehmer mit mindestens 5 Jahren Betriebszugehörigkeit am Ende der Frist gezahlt. Sie ist steuer- und sozialabgabenfrei:

BetriebszugehörigkeitAbfindung (Monatsgehälter)
5 bis unter 10 Jahre1 Monat
10 bis unter 15 Jahre2 Monate
15 bis unter 20 Jahre3 Monate
20 bis unter 25 Jahre6 Monate
25 bis unter 30 Jahre9 Monate
30 Jahre und mehr12 Monate
Unternehmen mit weniger als 20 BeschäftigtenSie können statt der Abfindung die Kündigungsfrist verlängern (5 bis 12 Monate je nach Betriebszugehörigkeit). Die Wahl muss im Kündigungsschreiben stehen.

Das Verfahren der Kündigung mit Frist

  • Vorgespräch verpflichtend ab 150 Beschäftigten (andernfalls bis zu 1 Monatsgehalt Entschädigung wegen Formfehler). Zustellung danach zwischen dem Folgetag und dem 8. Tag.
  • Konjunkturausschuss (Comité de conjoncture) bei jeder wirtschaftsbedingten Kündigung in Betrieben ab 15 Beschäftigten zu informieren.
  • Schriftliche Zustellung an den Arbeitnehmer per Einschreiben (oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung), in einer verstandenen Sprache.
  • Oberhalb bestimmter Schwellen (7 in 30 Tagen, 15 in 90 Tagen) gilt das Verfahren der Massenentlassung.

Die Kündigungsgründe

Die Kündigung muss auf einem realen und ernsthaften Grund beruhen, personenbedingt (Eignung, Verhalten, längere Abwesenheiten) oder wirtschaftsbedingt (Umstrukturierung, Streichung der Stelle).

⚠ Ein verspäteter Grund macht die Kündigung missbräuchlichDie Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach den vorgeworfenen Tatsachen erfolgen. Mehrere Monate zurückliegende Tatsachen können die Kündigung missbräuchlich machen. Sie können die Gründe binnen eines Monats per Einschreiben verlangen; der Arbeitgeber muss binnen eines Monats präzise antworten.

Ihre Rechte während der Kündigungsfrist

Freistellung, Urlaub, StellensucheDer Arbeitgeber kann Sie unter Fortzahlung der Vergütung freistellen. Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt. Sie haben während der Frist Anspruch auf Freizeit zur Stellensuche.
⚠ Geschützte ArbeitnehmerPersonalvertreter, schwangere Arbeitnehmerinnen sowie Personen im Mutterschafts- oder Elternurlaub dürfen nicht mit Frist gekündigt werden (siehe Kündigungsschutz). Eine missbräuchliche Kündigung wird vor dem Arbeitsgericht angefochten, grundsätzlich binnen 3 Monaten.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Kündigung in Luxemburg?
2 Monate bei weniger als 5 Jahren, 4 Monate von 5 bis unter 10 Jahren, 6 Monate ab 10 Jahren. Die Frist beginnt am 15. des Monats oder am 1. des Folgemonats, je nach Versanddatum des Schreibens.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ja, ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: von 1 Monat (5–10 Jahre) bis 12 Monate (30 Jahre und mehr) Gehalt. Sie ist steuer- und sozialabgabenfrei. Unter 5 Jahren keine Abfindung.
Muss der Arbeitgeber die Gründe im Schreiben angeben?
Nein. Aber Sie können sie binnen eines Monats nach Zustellung per Einschreiben verlangen; der Arbeitgeber muss die Gründe dann binnen eines Monats präzise darlegen.
Kann ich von der Arbeit während der Frist freigestellt werden?
Ja, der Arbeitgeber kann Sie unter Fortzahlung von Gehalt und Vorteilen freistellen. Die Freistellung gilt als tatsächliche Arbeit.

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Siehe auch: Kündigung ohne Frist (fristlos), die Eigenkündigung und der Kündigungsschutz.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.124-3 (Frist und Zustellung); Art. L.124-7 (Abfindung) — Buch I, Titel II, Kapitel IV. Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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