Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber in Luxemburg aufzulösen.
Diese Art der Vertragsbeendigung kann während oder nach der Probezeit erfolgen, unabhängig davon, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt.
Um eine einvernehmliche Auflösung Ihres Arbeitsvertrags zu vereinbaren, muss diese in zweifacher Ausfertigung schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Das Gesetz schreibt den genauen Inhalt dieses Dokuments nicht vor; es wird jedoch empfohlen, folgende Angaben aufzunehmen:
- die Identität der beteiligten Parteien;
- den Bezug zum Arbeitsvertrag, der aufgelöst werden soll;
- die klare Willensbekundung beider Parteien, den Vertrag zu beenden;
- das Datum, an dem die Auflösung wirksam wird.
Die Beendigung im beiderseitigen Einvernehmen darf nicht dazu führen, dass Ihnen Folgendes vorenthalten wird:
- Ihr Anspruch auf nicht genommene Urlaubstage (Urlaubsabgeltung);
- Ihr anteiliges 13. Monatsgehalt oder jeder andere Bestandteil, der in Ihrem Grundgehalt enthalten ist.
Achtung: Da Sie Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen, werden die Vorschriften der Arbeitsagentur angewendet. Daher kann bei einem Aufhebungsvertrag eine Arbeitslosengeld Sperre von bis zu 12 Wochen drohen. Der Arbeitnehmer verliert in dieser Zeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld.