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Aufhebungsvertrag in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Aufhebungsvertrag in Luxemburg

Der Aufhebungsvertrag in Luxemburg (einvernehmliche Vertragsauflösung): ein ausgehandeltes Vertragsende — aber gut abzusichern, vor allem für Ihr Arbeitslosengeld als Grenzgänger.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber beenden gemeinsam den Vertrag.
  • Die Vereinbarung muss schriftlich, in zwei Ausfertigungen, von beiden unterschrieben sein.
  • Kein Kündigungsverfahren, keine vorgeschriebene Frist: das Enddatum ist frei.
  • Keine gesetzliche Abfindung geschuldet (außer verhandelt).
  • ⚠ Ein Aufhebungsvertrag kann Ihr Arbeitslosengeld gefährden (Sperrzeit): vor der Unterschrift prüfen.

Der Aufhebungsvertrag (résiliation amiable) setzt eine freie und aufgeklärte Zustimmung beider Parteien voraus. Rechtsgrundlage: Code du travail, Buch I, Titel II, Kapitel IV.

Aufhebungsvertrag in Luxemburg: die Form

Schriftlich, in zwei Ausfertigungen, unterschriebenDamit er gültig ist, muss der Vertrag schriftlich festgehalten, in zwei Ausfertigungen erstellt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Jede Seite behält eine Ausfertigung. Ohne schriftliche Fassung kann die Auflösung angefochten werden.

Was Sie verhandeln sollten

  • das Enddatum des Vertrags (sofort oder aufgeschoben);
  • eine etwaige Abfindung (sie ist nicht automatisch);
  • den Umgang mit nicht genommenem Urlaub und dem Zeitsparkonto;
  • die Ausstellung des Arbeitszeugnisses und der Endabrechnung (reçu pour solde de tout compte).

Fallstricke, die Sie vermeiden sollten

⚠ Achtung beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit)Ein Aufhebungsvertrag wird in Luxemburg oft einem freiwilligen Ausscheiden gleichgesetzt. Als in Deutschland wohnender Grenzgänger entscheidet die Agentur für Arbeit: Ein Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund führt in der Regel zu einer Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III), in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Prüfen Sie Ihre Lage vor der Unterschrift.
⚠ Unterschreiben Sie nicht unter DruckNehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie sich beraten: Einmal unterschrieben, ist die Vereinbarung schwer anfechtbar (außer bei Willensmangel). Werden Sie hinausgedrängt, wäre eine — besser schützende — Kündigung womöglich passender.

Häufige Fragen

Wie wird ein Aufhebungsvertrag in Luxemburg formalisiert?
Durch eine schriftliche, in zwei Ausfertigungen erstellte und von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebene Vereinbarung. Jede Partei behält eine Ausfertigung.
Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf eine Abfindung?
Es ist keine gesetzliche Abfindung geschuldet. Sie können jedoch eine in der Aufhebungsvereinbarung aushandeln.
Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?
Nicht automatisch: Er gilt oft als freiwilliges Ausscheiden. Als Grenzgänger entscheidet die Agentur für Arbeit; ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von 12 Wochen. Vor der Unterschrift prüfen.

Ein Aufhebungsvertrag wird Ihnen vorgeschlagen? Lassen Sie ihn vor der Unterschrift von unseren Juristen prüfen.

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Siehe auch: die Eigenkündigung, die Kündigung mit Frist und die Kündigung des Arbeitsvertrags.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Buch I, Titel II, Kapitel IV (Art. L.124-1 ff.) — Auflösung des Arbeitsvertrags; Erfordernis einer schriftlichen, in zwei Ausfertigungen unterschriebenen Vereinbarung. Deutsche Sperrzeit: § 159 SGB III. Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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